Ihre A³ Ansprechpartner-Suche

 

Bau

Bei Klick auf das gewünschte Thema werden Ihnen alle derzeit erfassten, zuständigen Ansprechpartner im Wirtschaftsraum A³ angezeigt.

 

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Bau

           

 

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Abbruch von Gebäuden

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

Bearbeiten von Abbruchanzeigen

Unterlagen

  • Antragsvordrucke und Bauvorlagen entsprechend §2 der Bauvorlagenverordnung je 3-fach;
  • Erhebungsbogen für den Bauabgang 1-fach;
  • Bei Abbruch eines Baudenkmals weitere Unterlagen nach Absprache

Dauer

ca. 1 Monat

Gebühren

25,- bis 50,- €

Information

Antragsformulare im Internet: www.stmi.bayern.de/service/formulare

Stadt Augsburg Bauordnungsamt Abt. Verfahrensorganisation

Stadt Augsburg Bauordnungsamt Abt. Verfahrensorganisation

Maximilianstr. 4-6

86150 Augsburg

Telefon: 0821 – 324-46 14

Email: boa(at)augsburg.de

Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 324 - 4619, - 4621, -4628

           

 

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Asbestsanierung

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

Anzeige über Abbruch und Sanierungsarbeiten bei Anwesenheit von schwach gebundenem Asbest

Gebühren

kostenfreier Service

Information

Informationen und Formulare im Internet:

www.regierung.schwaben.bayern.de

Formular Nr. GAA-025

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Morellstr. 30d

86159 Augsburg

Telefon: 0821 – 327-01 | Telefax: 0821 – 327-27 00

Email: gaa(at)reg-schw.bayern.de

           

 

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Bauberatung

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

  • Beratung zu geplanten Bauvorhaben
  • Auskunft über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben
  • Planungsrechtsliche Begutachtung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens

Information

Informationen im Internet: www.augsburg.de / Bauen und Verkehr / Stadtplanung / Baugesuche

Nach der Erteilung von Grundinformationen zum Planungsrecht im Informationsbüro Stadtplanung können Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Stadt Augsburg - Stadtplanungsamt

Stadt Augsburg - Stadtplanungsamt

Frau Heike Döhner
Maximilianstr. 4–6

86150 Augsburg

Telefon: 0821 – 324-65 85 | Telefax: 0821 – 324-65 87

Email: info.stadtplanung(at)augsburg.de

Stadt Augsburg - Stadtplanungsamt

Stadt Augsburg - Stadtplanungsamt

Frau Gerlinde Kerst
Maximilianstr. 4–6

86150 Augsburg

Telefon: 0821 – 324-65 09 | Telefax: 0821 – 324-65 87

Email: info.stadtplanung(at)augsburg.de

           

 

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Baugenehmigungsverfahren

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

  • Bearbeitung von Freistellungsverfahren
  • Auskunft über Bauvorlagen
  • Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens
  • Erteilung der Baugenehmigung und Bauüberwachung

Unterlagen

  • Antragsvordrucke und Bauvorlagen entsprechend der Baulagenverordnung je 3-fach
  • Erhebungsbogen für Baugenehmigung und Baumbestandserklärung je 1-fach

Dauer

Ca. 1-3 Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen

Gebühren

Bis zu 4 von 1.000 der Baukosten, mindestens 25,- €

Information

Antragsvordrucke: www.stmi.bayern.de/service/formulare

zusätzliche Infos: www.augsburg.de - Rubrik "Städtebau und Verkehr"

Stadt Augsburg - Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde

Stadt Augsburg - Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde

Maximilianstr. 6-8

86150 Augsburg

Telefon: 0821 324 46 10 | Telefax: 0821 324 46 98

Email: boa(at)augsburg.de

Bauantragsannahme: Tel.: 0821 324 - 4614, - 4619, - 4621, -4628

           

 

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Bauliche Änderungen an bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

Genehmigung wie Änderungen von Grundstückszufahrten, Absenkung von Randsteinen, Begrenzungsbebauung u.a.

Unterlagen

Formloser Antrag zur Genehmigung der Maßnahmen mit zeichnerischer Darstellung (Skizze) der Situation und der beantragten Veränderung

Dauer

Ca. 1-2 Wochen

Gebühren

Für Antrag gebührenfrei; bauliche Änderungen kostenpflichtig, Höhe entsprechend erforderlicher Bauleistungen

Stadt Augsburg - Tiefbauamt - Abt. Straßenbau

Stadt Augsburg - Tiefbauamt - Abt. Straßenbau

Annastr. 16

86150 Augsburg

Telefon: 0821 324 74 32 | Telefax: 0821 324 74 35

Email: strassenbau.tiefbauamt(at)augsburg.de

           

 

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Planungsrechtsauskunft

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

  • Entgegennahme von Anfragen zum Planungsrecht
  • Erteilung von Grundinformationen zum Planungsrecht (z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen etc.)
  • Ausgabe aller rechtsverbindlichen Planwerke in digitaler und analoger Form

Information

im Internet: www.augsburg.de  / Bauen und Verkehr / Stadtplanung / Service / Informationsbüro

Stadt Augsburg - Stadtplanungsamt

Stadt Augsburg - Stadtplanungsamt

Frau Heike Döhner
Maximilianstr. 4–6

86150 Augsburg

Telefon: 0821 – 324-65 85 | Telefax: 0821 – 324-65 87

Email: info.stadtplanung(at)augsburg.de

Stadt Augsburg - Stadtplanungsamt

Stadt Augsburg - Stadtplanungsamt

Frau Gerlinde Kerst
Maximilianstr. 4–6

86150 Augsburg

Telefon: 0821 – 324-65 09 | Telefax: 0821 – 324-65 87

Email: info.stadtplanung(at)augsburg.de

           

 

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Baustellen

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

  • Verkehrsbehördliche Anordnungen für Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken

Unterlagen

Antragsvordruck (Durchschreibeformular) in im Tiefbauamt erhältlich, Verkehrszeichenplan (2-fach)

Dauer

mind. 14 Arbeitstage

Gebühren

Verwaltungsgebühren und Sondernutzungsgebühren

Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr

Tiefbauamt, Abt. Straßenverkehr

Pulvergässchen 6a

86152 Augsburg

Telefon: 0821 324 92 19 | Telefax: 0821 324 92 03

Email: straßenverkehr.tiefbauamt(at)augsburg.de

Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 324 - 9220

           

 

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Bauüberwachung

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

Überwachung der Ausführung von Vorhaben, gemäß den öffentlich - rechtlichen Vorschriften

Unterlagen

  • Baubeginnsanzeige
  • Anzeige der Rohbaufertigstellung (falls erforderlich) 
  • Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung

Gebühren

  • grundsätzlich keine
  • Bauüberwachung mit Beanstandung 15,- bis 1250,- €

Stadt Augsburg Bauordnungsamt Abt. Bauordnung

Stadt Augsburg Bauordnungsamt Abt. Bauordnung

Maximilianstr. 4-6

86150 Augsburg

Telefon: 0821 – 324-46 06 | Telefax: 0821 – 324-46 98

Email: boa(at)augsburg.de

Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 324 - 4623, - 4626, -4677

           

 

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Bauvorhaben an Gewässern

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

  1. Genehmigung von Anlagen an und in Gewässern
  2. Planfeststellungsverfahren für Ausbau / Veränderungen eines Gewässers
  3. Genehmigung zu (Bau-) Vorhaben in Wasserschutzgebieten
  4. Informationen über Schutzzonen und Rechtsvorschriften in Wasserschutzgebieten

Unterlagen

1. -3. Unterlagen nach Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren

4. abhängig vom Einzelfall

Dauer

  1. Ca. 1 Monat
  2. Einzelfallabhängig, nicht unter 6 Monaten
  3. ca. 1 Monat
  4. in der Regel sofort

Gebühren

  1. 30,- bis 3.750,- €
  2. 5 0/00 der Baukosten, mindestens 50,- €
  3. 25,- bis 5.000,- €
  4. Kostenfrei

Öffnungszeiten

Mo - Mi 7:30 - 16:30 Uhr

Do       7:30 - 17:30 Uhr

Fr        7:30 - 12:00 Uhr

Umweltamt - Untere Wasserrechtsbehörde

Umweltamt - Untere Wasserrechtsbehörde

An der Blauen Kappe 18

86152 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-7340 | Telefax: 0821 - 324-7323

Email: umweltamt(at)augsburg.de

           

 

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Brandschutz

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

1. Gewerbeaufsichtsamt: Bauplanfeststellungen zu Flucht und Rettungswesen in Betrieben

2. Feuerwehr Augsburg: Vorbeugender Brandschutz (Bauberatung, Planbegutachtung, Durchführung von Feuerbeschauen)

a) Brandschauen

b) Brandsicherheitswache

c) Beratung zum vorbeugenden Brandschutzkonzept

Unterlagen

2.  a) keine

     b) Ort, Termin usw. der Veranstaltung

     c) Baupläne und Brandschutzkonzept

Gebühren

2.  a) kostenfrei

     b) Nach Aufwand entsprechend Kostensatzung mind. 30,50 €/Std.

     c) je nach Bauantragsverfahren keine, bzw. 30,- € pro 30 Minuten

Information

Informationen und Formulare im Internet:

allgemeine Informationen finden Sie unter www2.augsburg.de/index.php?id451#1685

 

Informationen zu Bauplanfeststellungen finden Sie hier

oder unter www.regierung.schwaben.bayern.de

Rubrik: Aufgaben > Gewerbeaufsichtsamt

 

Informationen zu Förderungen im Feuerlöschwesen finden Sie hier

oder unter www.regierung.schwaben.bayern.de Rubrik

Wir für Sie > Übersicht_Foerderungen > Bereich 1 > Feuerlöschwesen

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Morellstr. 30d

86159 Augsburg

Telefon: 0821 – 327-01 | Telefax: 0821 – 327-27 00

Email: gaa(at)reg-schw.bayern.de

Stadt Augsburg -
Amt für Brand- und Katastrophenschutz - Vorbeugender Brandschutz

Stadt Augsburg -
Amt für Brand- und Katastrophenschutz - Vorbeugender Brandschutz

Alter Postweg 91

86159 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-37400 | Telefax: 0821 - 324-37009

Email: vorbeugender.brandschutz(at)augsburg.de

           

 

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Denkmalschutz

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

1.  Bauliche Anlagen:

  • Beratung bei der Stellung des Antrags und dessen Bearbeitung
  • Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
  • Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis (Art. 6 DSchG)

2.  Bodendenkmal:

  • Denkmalfachliche Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren
  • Beratung des Antragstellers bei der Vorbereitung eines Antrags auf Grabungserlaubnis zusammen mit der Stadtarchäologie
  • Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
  • Bearbeitung des Antrags und Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis (Art. 7 DSchG)

Unterlagen

1. Formloser Erlaubnisantrag (Pläne, Fotos und Beschreibung nach Bedarf)

2. Bauantragsunterlagen, die Veränderungen deutlich erkennen lassen (Vorzustandsdarstellung, farbige Kennzeichnung in den Plänen: schwarz-rot-gelb)

Dauer

Ca. 2-3 Wochen

Gebühren

keine nach DSchG

Information

Informationen und Formulare im Internet: www.blfd.bayern.de

Stadt Augsburg - Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde

Stadt Augsburg - Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde

Maximilianstr. 6-8

86150 Augsburg

Telefon: 0821 324 46 76 | Telefax: 0821 324 46 98

Email: denkmal.boa(at)augsburg.de

Weitere Ansprechpartner: 1. OG, Zi. 124, Tel.: 0821 324 - 4676, - 4622, -4680

           

 

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Raumordnungsverfahren / raumordnerische UVP

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

Abstimmen der Auswirkungen von Vorhaben (z.B. Großprojekte wie Verkehrsstraßen, Energieleitungen) auf die Struktur oder Entwicklung eines größeren Gebietes innerhalb des Regierungsbezirkes inkl. raumbedeutender und überörtlicher Belange des Umweltschutzes

Unterlagen

Angaben gemäß Art. 22 Absatz 3 Bayerisches Landesplanungsgesetz

Dauer

i.d.R. 3 Monate, höchstens 6 Monate

Gebühren

kostenfreier Service

Öffnungszeiten

Mo - Do  8:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr      

Fr          8:30 - 12:30 Uhr

Sowie nach Vereinbarung

Regierung von Schwaben
Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Regierung von Schwaben
Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Herrn Dieter Häckl
Fronhof 10

86152 Augsburg

Telefon: 0821 327 2403 | Telefax: 0821 327 124 03

Email: wirtschaft.landesentwicklung.verkehr(at)reg-schw.baye

 

 

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Werbeanlagen

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

  • Bearbeitung von Anfragen und Baugenehmigungsanträgen
  • Beratung
  • Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Stellen, falls kein Baugenehmigungsverfahren, sondern ein Verfahren nach Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist
  • Auskunft über Bauvorlagen; Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens; Erteilung der Baugenehmigung, ggf. der zusätzlich erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis (in der Innenstadt, bei Einzeldenkmalen, innerhalb von Denkmalensembles) und der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis (für Werbeanlagen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden, bzw. in den Luftraum über öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen)
  • Bauüberwachung

Unterlagen

Antragsvordrucke und Bauvorhaben entsprechend der Baulagenverordnung je 2-fach

Dauer

Ca. 1 Woche bis 3 Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, abhängig von der Zahl der zu beteiligenden Fachdienststellen

Gebühren

  • Baugenehmigung für Werbeanlagen: 66,47 € pro Quadratmeter Werbefläche (Änderungen kurzfristig möglich), je nach Arbeitsaufwand zwischen 50 und 100 % der sich hieraus ergebenden Gesamtsumme.
  • Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis: Bis 1,84 € monatlich je angefangenen Quadratmeter

Information

Antragsvordrucke unter: www.stmi.bayern.de/service/formulare/

Stadt Augsburg - Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde

Stadt Augsburg - Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde

Maximilianstr. 6-8

86150 Augsburg

Telefon: 0821 324 46 29 | Telefax: 0821 324 46 98

Email: boa(at)augsburg.de

Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 324 - 4676, - 4681

           

 

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