Ihre A³ Ansprechpartner-Suche
Bau
Bei Klick auf das gewünschte Thema werden Ihnen alle derzeit erfassten, zuständigen Ansprechpartner im Wirtschaftsraum A³ angezeigt.
Bau
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Abbruch von Gebäuden
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung | Bearbeiten von Abbruchanzeigen | |
Unterlagen |
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Dauer | ca. 1 Monat | |
Gebühren | 25,- bis 50,- € | |
Information | Antragsformulare im Internet: www.stmi.bayern.de/service/formulare | |
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Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 324 - 4619, - 4621, -4628 |
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Asbestsanierung
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung | Anzeige über Abbruch und Sanierungsarbeiten bei Anwesenheit von schwach gebundenem Asbest | |
Gebühren | kostenfreier Service | |
Information | Informationen und Formulare im Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de Formular Nr. GAA-025 | |
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Bauberatung
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung |
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Information | Informationen im Internet: www.augsburg.de / Bauen und Verkehr / Stadtplanung / Baugesuche Nach der Erteilung von Grundinformationen zum Planungsrecht im Informationsbüro Stadtplanung können Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren. | |
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Baugenehmigungsverfahren
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung |
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Unterlagen |
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Dauer | Ca. 1-3 Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen | |
Gebühren | Bis zu 4 von 1.000 der Baukosten, mindestens 25,- € | |
Information | Antragsvordrucke: www.stmi.bayern.de/service/formulare zusätzliche Infos: www.augsburg.de - Rubrik "Städtebau und Verkehr" | |
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Bauantragsannahme: Tel.: 0821 324 - 4614, - 4619, - 4621, -4628 |
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Bauliche Änderungen an bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung | Genehmigung wie Änderungen von Grundstückszufahrten, Absenkung von Randsteinen, Begrenzungsbebauung u.a. | |
Unterlagen | Formloser Antrag zur Genehmigung der Maßnahmen mit zeichnerischer Darstellung (Skizze) der Situation und der beantragten Veränderung | |
Dauer | Ca. 1-2 Wochen | |
Gebühren | Für Antrag gebührenfrei; bauliche Änderungen kostenpflichtig, Höhe entsprechend erforderlicher Bauleistungen | |
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Planungsrechtsauskunft
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung |
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Information | im Internet: www.augsburg.de / Bauen und Verkehr / Stadtplanung / Service / Informationsbüro | |
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Baustellen
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung |
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Unterlagen | Antragsvordruck (Durchschreibeformular) in im Tiefbauamt erhältlich, Verkehrszeichenplan (2-fach) | |
Dauer | mind. 14 Arbeitstage | |
Gebühren | Verwaltungsgebühren und Sondernutzungsgebühren | |
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Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 324 - 9220 |
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Bauüberwachung
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung | Überwachung der Ausführung von Vorhaben, gemäß den öffentlich - rechtlichen Vorschriften | |
Unterlagen |
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Gebühren |
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Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 324 - 4623, - 4626, -4677 |
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Bauvorhaben an Gewässern
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung |
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Unterlagen | 1. -3. Unterlagen nach Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren 4. abhängig vom Einzelfall | |
Dauer |
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Gebühren |
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Öffnungszeiten | Mo - Mi 7:30 - 16:30 Uhr Do 7:30 - 17:30 Uhr Fr 7:30 - 12:00 Uhr | |
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Brandschutz
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung | 1. Gewerbeaufsichtsamt: Bauplanfeststellungen zu Flucht und Rettungswesen in Betrieben 2. Feuerwehr Augsburg: Vorbeugender Brandschutz (Bauberatung, Planbegutachtung, Durchführung von Feuerbeschauen) a) Brandschauen b) Brandsicherheitswache c) Beratung zum vorbeugenden Brandschutzkonzept | |
Unterlagen | 2. a) keine b) Ort, Termin usw. der Veranstaltung c) Baupläne und Brandschutzkonzept | |
Gebühren | 2. a) kostenfrei b) Nach Aufwand entsprechend Kostensatzung mind. 30,50 €/Std. c) je nach Bauantragsverfahren keine, bzw. 30,- € pro 30 Minuten | |
Information | Informationen und Formulare im Internet: allgemeine Informationen finden Sie unter www2.augsburg.de/index.php?id451#1685
Informationen zu Bauplanfeststellungen finden Sie hier oder unter www.regierung.schwaben.bayern.de Rubrik: Aufgaben > Gewerbeaufsichtsamt
Informationen zu Förderungen im Feuerlöschwesen finden Sie hier oder unter www.regierung.schwaben.bayern.de Rubrik Wir für Sie > Übersicht_Foerderungen > Bereich 1 > Feuerlöschwesen | |
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Denkmalschutz
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung | 1. Bauliche Anlagen:
2. Bodendenkmal:
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Unterlagen | 1. Formloser Erlaubnisantrag (Pläne, Fotos und Beschreibung nach Bedarf) 2. Bauantragsunterlagen, die Veränderungen deutlich erkennen lassen (Vorzustandsdarstellung, farbige Kennzeichnung in den Plänen: schwarz-rot-gelb) | |
Dauer | Ca. 2-3 Wochen | |
Gebühren | keine nach DSchG | |
Information | Informationen und Formulare im Internet: www.blfd.bayern.de | |
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Weitere Ansprechpartner: 1. OG, Zi. 124, Tel.: 0821 324 - 4676, - 4622, -4680 |
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Raumordnungsverfahren / raumordnerische UVP
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung | Abstimmen der Auswirkungen von Vorhaben (z.B. Großprojekte wie Verkehrsstraßen, Energieleitungen) auf die Struktur oder Entwicklung eines größeren Gebietes innerhalb des Regierungsbezirkes inkl. raumbedeutender und überörtlicher Belange des Umweltschutzes | |
Unterlagen | Angaben gemäß Art. 22 Absatz 3 Bayerisches Landesplanungsgesetz | |
Dauer | i.d.R. 3 Monate, höchstens 6 Monate | |
Gebühren | kostenfreier Service | |
Öffnungszeiten | Mo - Do 8:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr Fr 8:30 - 12:30 Uhr Sowie nach Vereinbarung | |
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Werbeanlagen
Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg
Leistung |
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Unterlagen | Antragsvordrucke und Bauvorhaben entsprechend der Baulagenverordnung je 2-fach | |
Dauer | Ca. 1 Woche bis 3 Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, abhängig von der Zahl der zu beteiligenden Fachdienststellen | |
Gebühren |
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Information | Antragsvordrucke unter: www.stmi.bayern.de/service/formulare/ | |
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Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 324 - 4676, - 4681 |
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