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Umwelt

Bei Klick auf das gewünschte Thema werden Ihnen alle derzeit erfassten, zuständigen Ansprechpartner im Wirtschaftsraum A³ angezeigt.

 

 

 

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Umwelt

           

 

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Altlasten

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

1. Umweltamt Augsburg

  • Gefährdungsabschätzung, Untersuchungs- und Sanierungsanordnung, Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster

2. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

  • Mitwirkung bei Begutachtung
  • Mitwirkung als amtlicher Sachverständiger bzgl. Grundwassergefährdung
  • Beratung und Information

Unterlagen

1. Vorabkonzepte, Altlastengutachten, Nachweise der ordentlichen Entsorgung

Dauer

1. Unverzüglich nach Klärung der Zuständigkeiten

Gebühren

1. Bei freiwilliger Durchführung der notwendigen Maßnahmen kostenlos, Anordnungsbescheidgebühr: 150,- bis 300,- € zusätzlich zu den Kosten der geforderten Maßnahmen

Umweltamt - Bodenschutz und Abfallrecht

Umweltamt - Bodenschutz und Abfallrecht

An der Blauen Kappe 18

86152 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-73 35 | Telefax: 0821 - 324-73 23

Email: umweltamt(at)augsburg.de

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth - Abt. für den Bereich Stadt Augsburg

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth - Abt. für den Bereich Stadt Augsburg

Frau Bärbel Sonnemann
Förgstr. 23

86609 Donauwörth

Telefon: 0906 70 09 174 | Telefax: 0906 70 09 136

Email: baerbel.sonnemann(at)wwa-don.bayern.de

           

 

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Asbestsanierung

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Morellstr. 30d

86159 Augsburg

Telefon: 0821 – 327-01 | Telefax: 0821 – 327-27 00

Email: gaa(at)reg-schw.bayern.de

           

 

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Baumschutz und -entfernung

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

  • Informationen über die Baumschutzverordnung und deren Schutzkriterien
  • Antrag auf Genehmigung zur Entfernung oder Veränderung eines Baumes
  • Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen

Unterlagen

Antrag auf Entfernung / Veränderung, formlos mit Angabe von Baumart, Stammumfang, Standort und Antragsbegründung (im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren mittels Formblatt Freifläche über das Bauordnungsamt)

Dauer

Ca. 2 Wochen (Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren durch das Bauordnungsamt festgesetzt)

Gebühren

Ab 25,- € (im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren durch das Bauordnungsamt festgesetzt)

Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen - Untere Naturschutzbehörde

Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen - Untere Naturschutzbehörde

Herrn Dirk Engelhard
Dr.-Ziegenspeck-Weg 12

86161 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-60 45 | Telefax: 0821 - 324-60 50

Email: unb.stadt(at)augsburg.de

           

 

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Bauvorhaben an Gewässern

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

  1. Genehmigung von Anlagen an und in Gewässern
  2. Planfeststellungsverfahren für Ausbau / Veränderungen eines Gewässers
  3. Genehmigung zu (Bau-) Vorhaben in Wasserschutzgebieten
  4. Informationen über Schutzzonen und Rechtsvorschriften in Wasserschutzgebieten

Unterlagen

1. -3. Unterlagen nach Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren

4. abhängig vom Einzelfall

Dauer

  1. Ca. 1 Monat
  2. Einzelfallabhängig, nicht unter 6 Monaten
  3. ca. 1 Monat
  4. in der Regel sofort

Gebühren

  1. 30,- bis 3.750,- €
  2. 5 0/00 der Baukosten, mindestens 50,- €
  3. 25,- bis 5.000,- €
  4. Kostenfrei

Öffnungszeiten

Mo - Mi 7:30 - 16:30 Uhr

Do       7:30 - 17:30 Uhr

Fr        7:30 - 12:00 Uhr

Umweltamt - Untere Wasserrechtsbehörde

Umweltamt - Untere Wasserrechtsbehörde

An der Blauen Kappe 18

86152 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-7340 | Telefax: 0821 - 324-7323

Email: umweltamt(at)augsburg.de

           

 

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Bio- und Gentechnik

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

1.  Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

  • Durchführung von Genehmigungsverfahren für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO)
  • Beteiligung als zuständige deutsche Behörde bei EU-weiten Genehmigungsverfahren zum Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, solche enthalten oder aus solchen hergestellt wurden
  • Beteiligung als zuständige deutsche Behörde bei EU-weiten Genehmigungsverfahren zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen für sonstige Zwecke

2. Gewerbeaufsichtsamt

  • Anzeige über Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen nach §13 Biostoffverordnung

Unterlagen

Gemäß Richtlinie 2001/18/EG umgesetzt durch das Gentechnikgesetz (GenTG) bzw. Verordnung (EU) 1829/2003

Dauer

Ab 5 Monaten

Gebühren

Ab 2.500,- € zzgl. Auslagen

Information

1. Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit www.bvl.bund.de

Homepage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) www.efsa.europa.eu/de.html

2. Informationen und Formulare finden Sie hier oder unter www.regierung.schwaben.bayern.de 

Rubrik: Verwaltung online > Formulare online > Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Abt. Gentechnik, Dienstsitz Berl

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Abt. Gentechnik, Dienstsitz Berl

Mauerstr. 39-42

10117 Berlin

Telefax: 0-444-400 09

Email: gentechnik(at)bvl.bund.de

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Morellstr. 30d

86159 Augsburg

Telefon: 0821 – 327-01 | Telefax: 0821 – 327-27 00

Email: gaa(at)reg-schw.bayern.de

           

 

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Gewässerbenutzung

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

1. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

  • Mitwirkung als amtlicher Sachverständiger in Genehmigungsverfahren (Genehmigung wird durch Kreisverwaltungsbehörde erteilt)
  • Beratung und Information

2. Umweltamt

  • Erlaubnis zur Entnahme von Wasser
  • Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser

3. Tiefbauamt Augsburg

  • Genehmigung zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern und/oder Einleitung von Wasser in oberirdische Gewässer sowie Gewässerüberbauungen inkl. Erlass der jeweiligen Gebührenbescheide nach der Wasserbenützungsgebührensatzung (WBGS)

Unterlagen

Unterlagen nach Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren

Dauer

1 - 2 Monate

Gebühren

Nach Kostenverzeichnis, da Fall bezogen

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth - Abt. für den Bereich Stadt Augsburg

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth - Abt. für den Bereich Stadt Augsburg

Herrn Dr. Kurt Nunn
Förgstr. 23

86609 Donauwörth

Telefon: 0906 - 70 09-144 | Telefax: 0906 - 70 09-136

Email: kurt.nunn(at)wwa-don.bayern.de

Umweltamt - Untere Wasserrechtsbehörde

Umweltamt - Untere Wasserrechtsbehörde

An der Blauen Kappe 18

86152 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-7340 | Telefax: 0821 - 324-7323

Email: umweltamt(at)augsburg.de

Tiefbauamt Augsburg – Wasser- und Brückenbau

Tiefbauamt Augsburg – Wasser- und Brückenbau

Annastr. 16

86150 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-73 27 | Telefax: 0821 - 324-73 23

Email: tiefbauamt(at)augsburg.de

Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 - 324-73 29, -73 30, -73 31, -73 32, -73 33

           

 

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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Anlagen, die in der 4. Bundesimmissionsschutzgesetzverordnung aufgeführt sind (derzeit 192 verschiedene Anlagetypen)

Unterlagen

Sollten vorher erfragt werden

Dauer

Bei öffentlicher Beteiligung 7 Monate, bei vereinfachtem Verfahren (ohne öffentliche Beteiligung) 3 Monate

Gebühren

Ab 250,- €, Berechnung nach vorgegebener Formel, nach oben keine Grenze

Umweltamt - Immissionsschutz

Umweltamt - Immissionsschutz

An der Blauen Kappe 18

86152 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-73 27 | Telefax: 0821 - 324-73 23

Email: umweltamt(at)augsburg.de

Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 - 324-73 29, -73 30, -73 31, -73 32, -73 33

           

 

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Katastrophen- und Hochwasserschutz

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

1. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth:

  • Allgemeine Beratung und Information bzgl. Hochwasser und Hochwasserschutz
  • Hochwassernachrichtendienst (Sammeln von Pegeldaten und Informationsweitergabe an Kreisverwaltungsbehörden)

2. Gewerbeaufsichtsamt:

  • Mitwirkung bei der Überprüfung von Störfallbetrieben (Federführung durch die Kreisverwaltungsbehörden)

3. Amt für Brand- und Katastrophenschutz:

  • Abwehrender Hochwasserschutz (vorbeugender Hochwasserschutz ist Aufgabe der (Tief-)Bauverwaltung)
  • Beratung über im Boden verborgene Kampfmittel des 2. Weltkrieges
  • Warnung der Bevölkerung vor akuten Gefahren
  • Erstellung von "Externen Notfallplänen" für sog. Störfallbetriebe (Art.3a BayKatSG)

Unterlagen

3.

  • Luftbilder vom April 1945
  • Infobroschüren des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  • Info-Flyer "Warnung der Bevölkerung"

Dauer

1 - 2 Monate

Gebühren

nach Kostenverzeichnis, da fallbezogen

Information

zu 2.  Informationen finden Sie hier oder unter www.regierung.schwaben.bayern.de

Rubrik: Aufgaben > Sicherheit, Kommunales, Soziales > Bereich1 > Sicherheit;

zu 3. Störfallbetriebe: www.umweltbundesamt.de/anlagen/sicherheitsorganisation.htm

Info für die Bevölkerung: Hochwassernachrichtendienst: www.hnd.bayern.de ;

Schneehöhen auf Dächern: www.stmi.bayern.de (Suche unter Stichwort "Schneehöhe")

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth - Abt. für den Bereich Stadt Augsburg

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth - Abt. für den Bereich Stadt Augsburg

Herrn Bernd Schmidbaur
Förgstr. 23

86609 Donauwörth

Telefon: 0906 - 70 09-144 | Telefax: 0906 - 70 09-136

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Morellstr. 30d

86159 Augsburg

Telefon: 0821 – 327-01 | Telefax: 0821 – 327-27 00

Email: gaa(at)reg-schw.bayern.de

Amt für Brand- und Katastrophenschutz – Sachgebiet Katastrophenschutz

Amt für Brand- und Katastrophenschutz – Sachgebiet Katastrophenschutz

Herrn Artmeier
Berliner Allee 30

86153 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-37 512 | Telefax: 0821 - 324-37 519

Email: feuerwehr(at)augsburg.de

Weitere Ansprechpartner:

Herr Wamser: Tel.: 0821 324 - 37511

Herr Fünfer: Tel.: 0821 324 - 37514

           

 

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Landschaftsschutz / Naturschutz

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

  • Prüfung auf Beeinträchtigung von Natur und Landschaft
  • Eingriffsregelung in der Bauleitplanung

Unterlagen

Eingabepläne im Baugenehmigungsverfahren

Dauer

Baugenehmigungsverfahren wird durch das Bauordnungsamt festgesetzt

Gebühren

Werden vom Bauordnungsamt bestimmt

Öffnungszeiten

Bauordnungsamt:

Mo - Do  8:00 - 12:30 Uhr

Do         14:00 - 17:30 Uhr

Fr          8:00 - 12:00 Uhr

Stadt Augsburg - Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde

Stadt Augsburg - Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde

Maximilianstr. 6-8

86150 Augsburg

Telefon: 0821 324 46 10 | Telefax: 0821 324 46 98

Email: boa(at)augsburg.de

Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen - Untere Naturschutzbehörde

Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen - Untere Naturschutzbehörde

Herrn Dirk Engelhard
Dr.-Ziegenspeck-Weg 12

86161 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-60 45 | Telefax: 0821 - 324-60 50

Email: unb.stadt(at)augsburg.de

           

 

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Lärmbekämpfung

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

  • Beratung und Information über zulässige Lärmbelastung / Überwachung der gesetzlich zulässigen Immissionsrichtwerte
  • Betrieb können sich über die zulässigen Lärmemissionen und -immissionen in der Nachbarschaft informieren (z.B. vor einem Bauantrag)
  • Im Rahmen von Bürgerbeschwerden werden Lärmmessungen oder Lärmberechnungen zur Beurteilung der vorliegenden Situation vorgenommen

Unterlagen

Es werden Angaben zum konkreten Standort der emittierenden Anlage sowie des betroffenen Nachbarn benötigt, z.B. Lageplan

Dauer

  • Beratungsgespräche können unmittelbar telefonisch erfolgen oder kurzfristig terminiert werden
  • Je nach Schwierigkeit der Situation können aufwendigere Datenerhebungen erforderlich werden
  • In der Regel kann mit einer Einschätzung der Situation innerhalb von 2 - 4 Wochen gerechnet werden

Gebühren

In der Regel keine

Umweltamt - Immissionsschutz

Umweltamt - Immissionsschutz

An der Blauen Kappe 18

86152 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-73 27 | Telefax: 0821 - 324-73 23

Email: umweltamt(at)augsburg.de

Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 324 - 7329, - 7330, - 7331, - 7332, - 7333

           

 

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Strahlenschutz

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

1. Landesamt für Umwelt:

  • Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und für die Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung

2. Umweltamt, Abt. Immissionsschutz:

  • Information und Beratung über elektromagnetische Strahlung. Es wird ein Kataster über die nach der 26. BlmSchV anzeigepflichtigen Anlagen geführt. Bei der Planung entsprechender Anlagen kann ggf. in der Standortfrage beraten werden. Es werden Auskünfte über die ermittelten Sicherheitsabstände bei bestehenden Anlagen erteilt.

Unterlagen

2. Standortbescheinigung der zusätzlichen Behörde, Lageplan usw.

Dauer

2. Beratungsgespräche können unmittelbar telefonisch erfolgen oder kurzfristig terminiert werden

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Abt. 4 Strahlenschutz

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Abt. 4 Strahlenschutz

Frau Prucha
Bgm.-Ulrich-Str. 160

86179 Augsburg

Telefon: 0821 – 90 71-53 41 | Telefax: 0821 – 90 71-55 56

Email: poststelle(at)lfu.bayern.de

Umweltamt - Immissionsschutz

Umweltamt - Immissionsschutz

An der Blauen Kappe 18

86152 Augsburg

Telefon: 0821 - 324-73 27 | Telefax: 0821 - 324-73 23

Email: umweltamt(at)augsburg.de

Weitere Ansprechpartner: Tel.: 0821 324 - 7329, - 7330, - 7331, - 7332, - 7333

           

 

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Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung    

  • Informationen über Trichninenprobenentnahme bei Wildschweinen
  • landwirtschaftliche Angelegenheiten

Öffnungszeiten

Mo - Fr   8:00 - 12:00 Uhr

Mo - Mi  13:30 - 15:00 Uhr

Do        13:30 - 17:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen

Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen

Fuggerstr. 12a

86152 Augsburg

Telefon: 0821 – 324-39 15 | Telefax: 0821 – 324-39 02

Email: amtsleitung.avm(at)augsburg.de

           

 

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Überwachungsbedürftige Anlagen

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung    

1. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth:

  • Überwachung von kommunalen und industriellen / gewerblichen Abwasseranlagen
  • Vorlage von Nachweisen, Aufzeichnungen und Untersuchungsergebnissen gemäß Eigenüberwachungsverordnung

2. Gewerbeaufsichtsamt: 

  • Genehmigung zur Montage, Betrieb oder wesentlichen Änderung von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Mitteilung der Prüffristen von überwachungsbedürftigen Anlagen, die von zuständigen Überwachungsstellen geprüft werden müssen

Information

Informationen und Formulare

finden Sie hier oder unter www.regierung.schwaben.bayern.de

Rubrik: Wir für Sie > Genehmigungen > Gewerbeaufsichtsamt > überwachungsbedürftige Anlagen

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth - Abt. für den Bereich Stadt Augsburg

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth - Abt. für den Bereich Stadt Augsburg

Herrn Ludwig Humbaur
Förgstr. 23

86609 Donauwörth

Telefon: 0906 – 70 09-310 | Telefax: 0906 – 70 09-136

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

Morellstr. 30d

86159 Augsburg

Telefon: 0821 – 327-01 | Telefax: 0821 – 327-27 00

Email: gaa(at)reg-schw.bayern.de

           

 

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Wassergefährdende Stoffe

 

Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg

 

Leistung

Zulassung / Genehmigung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Unterlagen

Nach Rücksprache

Gebühren

Nach Aufwand

Tiefbauamt – Wasser- und Brückenbau

Tiefbauamt – Wasser- und Brückenbau

Annastr. 16

86150 Augsburg

Telefon: 0821 – 324-74 14 | Telefax: 0821 – 324-74 25

Email: tiefbauamt(at)augsburg.de

           

 

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