WIRTSCHAFTSRAUM AUGSBURG
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Bayern
Leistung
Erteilung und/oder Verlängerung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Gebühren
befristete Erlaubnis : 750,– EUR, unbefristete Erlaubnis : 2.000,– EUR
Informationen
www.arbeitsagentur.de -> Unternehmen -> Rechtsgrundlagen -> Arbeitnehmerüberlassung
Vor Erteilung der Erlaubnis darf keine Arbeitnehmerüberlassung ausgeübt werden!
Kontakt
Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit
Elisabeth Schlotter, Manfred Funk
Regensburgerstr. 100
90478 Nürnberg
Tel.: 0911 - 179-40 81 oder -42 10,
Fax: 0911 - 179-43 16 oder -14 91
bayern.aueg(at)arbeitsagentur.de
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