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Arbeitnehmerüberlassung

   

Bayern

  

Leistung

  • Erteilung und/oder Verlängerung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Gebühren

  • befristete Erlaubnis : 750,– EUR, unbefristete Erlaubnis : 2.000,– EUR

Informationen

  • www.arbeitsagentur.de -> Unternehmen -> Rechtsgrundlagen -> Arbeitnehmerüberlassung

  • Vor Erteilung der Erlaubnis darf keine Arbeitnehmerüberlassung ausgeübt werden!

Kontakt

  • Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit

    Elisabeth Schlotter, Manfred Funk

    Regensburgerstr. 100

    90478 Nürnberg

    Tel.: 0911 - 179-40 81 oder -42 10,

    Fax: 0911 - 179-43 16 oder -14 91

    bayern.aueg(at)arbeitsagentur.de

           

 

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