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Aussenwerbung

   

Stadt Augsburg

  

Leistung

  • Auskunft über Bauvorlagen

  • Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens

  • Erteilung der Baugenehmigung, ggf. der zusätzlich erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis (in der Innenstadt, bei Einzeldenkmalen, innerhalb von Denkmalensembles) und der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis (für Werbeanlagen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden bzw. in den Luftraum über den öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen)

  • Bauüberwachung

Unterlagen

  • Antragsvordrucke und Bauvorhaben entsprechend der Bauvorlagenverordnung je 2-fach

Dauer

  • ca. 1 Woche bis 3 Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, abhängig von der Zahl der zu beteiligenden Fachdienststellen

Gebühren

  • Baugenehmigung für Werbeanlagen: Abhängig von der Fläche und vom Standort der Werbeanlage (zwischen 25,– EUR und 50,– EUR pro m²)

  • straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis bis 1,84 EUR monatlich je angefangenem m²

Kontakt

  • Stadt Augsburg

    Bauordnungsamt

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Tel.: 0821 - 324-46 29, -46 76

    Fax: 0821 - 324-46 98

    werbung.boa(at)augsburg.de

   

Landkreis Augsburg

  

Leistung

  • Auskunft über Bauvorlagen

  • Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens

  • Erteilung der Baugenehmigung, ggf. der zusätzlich erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis (in der Innenstadt, bei Einzeldenkmalen, innerhalb von Denkmalensembles) und der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis (für Werbeanlagen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden bzw. in den Luftraum über den öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen)

  • Bauüberwachung

Unterlagen

  • Antragsvordrucke und Bauvorhaben entsprechend der Bauvorlagenverordnung je 2-fach

Dauer

  • ca. 1 Woche bis 3 Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, abhängig von der Zahl der zu beteiligenden Fachstellen

Gebühren

  • Baugenehmigung für Werbeanlagen: 10,– EUR/m² bis 40,– EUR/m² Werbefläche, je nach Standort

Kontak

  • Landratsamt Augsburg

    Bauordnung (Bereichszuständigkeit gemeindeabhängig)

    Prinzregentenplatz 4

    86150 Augsburg

    Tel.: 0821 - 31 02-24 14, -24 19

    Fax: 0821 - 31 02-26 09

    poststelle(at)lra-a.bayern.de

   

Landkreis Aichach-Friedberg

  

Leistung

  • Auskunft über Bauvorlagen

  • Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens

  • Erteilung der Baugenehmigung, ggf. der zusätzlich erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis (in der Innenstadt, bei Einzeldenkmalen, innerhalb von Denkmalensembles) und der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis (für Werbeanlagen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden bzw. in den Luftraum über den öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen)

  • Bauüberwachung

Unterlagen

  • Antragsvordrucke und Bauvorhaben entsprechend der Bauvorlagenverordnung je 2-fach

Dauer

  • ca. 1-3 Wochen

Gebühren

  • Baugenehmigung für Werbeanlagen: Abhängig von der Fläche und vom Standort der Werbeanlage (zwischen 25,– EUR und 50,– EUR pro m²)

Kontakt

  • Landratsamt Aichach-Friedberg

    Staatliches Bauamt, Bauordnungsamt

    Michael Gram

    Münchener Str. 9

    86551 Aichach

    Tel.: 08251 - 92-326

    Fax: 08251 - 92-375

    michael.gram(at)lra-aic-fdb.de

           

 

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