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Gefährliche Stoffe
Schwaben
Leistung
Ausnahmezulassungen zur Anzeigepflicht für Sprengungen und Feuerwerke
Erlaubnisse für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (ausgenommen Treibladungspulver für Böller, Vorderlader und zum Wiederladen von Patronenhülsen)
Ausstellung von Befähigungsscheinen (§ 20 SprengG) und Unbedenklichkeitsbescheinigungen (§ 34 1. SprengV)
Genehmigungen für Lageranlagen nach § 17 Sprengstoffgesetz
Ausnahmezulassung zur Lagerung
weitere Genehmigungen und Ausnahmezulassungen im Sprengstoffrecht