Ihre A³ Ansprechpartner-Suche: Umwelt

 

Lärmbekämpfung

   

Stadt Augsburg

  

Leistung

  • Beratung und Information über zulässige Lärmbelastung/Überwachung der gesetzlich zulässigen Immissionsrichtwerte

  • Betriebe können sich über die zulässigen Lärmemissionen und -immissionen in der Nachbarschaft informieren (z.B. vor einem Bauantrag)

  • Im Rahmen von Bürgerbeschwerden werden Lärmmessungen oder Lärmberechnungen zur Beurteilung der vorliegenden Situation vorgenommen

Unterlagen

  • Es werden Angaben zum konkreten Standort der emittierenden Anlage sowie des betroffenen Nachbarn benötigt (z.B. Lageplan)

Dauer

  • Beratungsgespräche können unmittelbar telefonisch erfolgen oder kurzfristig terminiert werden

  • Je nach Schwierigkeit der Situation können aufwändigere Datenerhebungen erforderlich werden

  • In der Regel kann mit einer Einschätzung der Situation innerhalb von 2 – 4 Wochen gerechnet werden

Gebühren

  • i.d.R. keine

Kontakt

  • Stadt Augsburg

    Umweltamt

    Immissionsschutz

    An der Blauen Kappe 18

    86152 Augsburg

    Tel.: 0821 - 324-73 27, -73 29

    Fax: 0821 - 324-73 23

    umweltamt(at)augsburg.de

   

Landkreis Augsburg

  

Leistung

  • Siehe Punkt: Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen

Kontakt

  • Landratsamt Augsburg

    Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht, Bodenschutzrecht

    Stefan Scheidter

    Prinzregentenplatz 4

    86150 Augsburg

    Tel.: 0821 - 31 02-24 58

    Fax: 0821 - 31 02-14 58

    immissionsschutz(at)lra-a.bayern.de

   

Landkreis Aichach-Friedberg

  

Leistung

  • Beratung und Information über zulässige Lärmbelastung/Überwachung der gesetzlich zulässigen Immissionsrichtwerte

  • Betriebe können sich über die zulässigen Lärmemissionen und -immissionen in der Nachbarschaft informieren (z.B. vor einem Bauantrag)

  • Bearbeitung von Beschwerden

Unterlagen

  • Es werden Angaben zum konkreten Standort der emittierenden Anlage sowie des betroffenen Nachbarn benötigt (z.B. Lageplan)

Dauer

  • Beratungsgespräche können unmittelbar telefonisch erfolgen oder kurzfristig terminiert werden

  • Je nach Schwierigkeit der Situation können aufwändigere Datenerhebungen erforderlich werden

  • In der Regel kann mit einer Einschätzung der Situation innerhalb von 2 – 4 Wochen gerechnet werden

Gebühren

  • i.d.R. keine

Kontakt

  • Landratsamt Aichach-Friedberg

    Immissionsschutz, staatl. Abfallrecht

    Münchener Str. 9

    86551 Aichach

    Gerhard Bohn

    Tel.: 08251 - 92-148

    Fax: 08251 - 92-380

    gerhard.bohn@lra-aic-fdb.de

    Rainer Derow

    Tel.: 08251 - 92-149

    Fax: 08251 - 92-380

    rainer.derow(at)lra-aic-fdb.de

           

 

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