Ihre A³ Ansprechpartner-Suche: Veranstaltungen

 

Veranstaltungen

   

Stadt Augsburg

  

Leistung

  • 1.) Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (z. B. Rathausplatz) und auf privaten Flächen

  • 1.) Erteilung von Sicherheitsauflagen

  • 2.) Sondernutzungsgenehmigung für zeitlich begrenzte Nutzung in Grünanlagen

  • 3.) Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche mit Straßensperrungen

Unterlagen

  • zu 1.) Antragsformulare per E-Mail anfordern

  • zu 2.) Sondernutzungsgenehmigung im Internet oder formloser Antrag mit Plan; Erklärung über die Kenntnis der straßenrechtlichen Erstattungsansprüche (Vordruch im Amt erhältlich)

  • zu 3.) Formloser Antrag mit Beschreibung aller geplanten Aktivitäten und Plan

Dauer

  • zu 1.) ca. 1 Woche

  • zu 2.) ca. 1-2 Wochen

  • zu 3.) mind. 14 Arbeitstage

Gebühren

  • zu 1.) nach Größe der Veranstaltung ab 50,– EUR

  • zu 2.) Bescheidgebühr ab 25,– EUR, Sondernutzungsgebühr nach Größe, Dauer und Beanspruchung der Grünfläche

  • zu 3.) Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühr, ggf. Kosten für Beschilderung

Informationen

Kontakt

  • 1. Stadt Augsburg

    Ordnungsbehörde

    Servicestelle für Veranstaltungen

    An der Blauen Kappe 18

    86152 Augsburg

    Tel.: 0821 - 324-42 22, -42 23

    Fax: 0821 - 324-42 18

    gewerbe(at)augsburg.de

  • 2. Stadt Augsburg

    Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen

    Dr.-Ziegenspeck-Weg 10

    86161 Augsburg

    Tel.: 0821 - 324-60 12

    Fax: 0821 - 324-60 50

    agnf(at)augsburg.de

  • Stadt Augsburg

    Tiefbauamt

    Abt. Strassenverkehr

    Karlsstr. 2

    86150 Augsburg

    Tel.: 0821 -324-92 24

    Fax: 0821 - 324-92 03

    strassenverkehr.tiefbauamt(at)augsburg.de

   

Landkreis Augsburg

  

Leistung

  • Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund und auf privaten Flächen

  • Genehmigung für Straßensperren bei Veranstaltungen (bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen das Landratsamt; sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, erteilt die Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen die jeweilige Gemeinde)

Unterlagen

  • Ausgefüllte Antragsformulare mit erforderlichen schriftlichen Erklärungen des Veranstalters

  • Veranstalter muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen

  • zusätzliche Haftpflichtversicherung für jedes teilnehmende Fahrzeug einer motorsportlichen Veranstaltung

  • ggf. Unfallversicherungsschutz notwendig

  • ggf. Streckenverlaufsplan/ Verkehrszeichenplan/ Lageplan

Informationen

Kontakt

  • Landratsamt Augsburg

    Straßenverkehrsbehörde

    Werner Reschke

    Tiefenbacherstr. 8

    86368 Gersthofen

    Tel.: 0821 - 31 02-27 34

    Fax: 0821 - 31 02-17 34

    strassenverkehr(at)lra-a.bayern.de

   

Landkreis Aichach-Friedberg

  

Leistung

  • Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund und auf privaten Flächen

  • Genehmigung für Straßensperren bei Veranstaltungen (bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen das Landratsamt; sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, erteilt die Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen die jeweilige Gemeinde)

Unterlagen

  • Ausgefüllte Antragsformulare mit erforderlichen schriftlichen Erklärungen des Veranstalters

  • Veranstalter muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen

  • zusätzliche Haftpflichtversicherung für jedes teilnehmende Fahrzeug einer motorsportlichen Veranstaltung

  • ggf. Unfallversicherungsschutz notwendig

  • ggf. Streckenverlaufsplan/ Verkehrszeichenplan/ Lageplan

Kontakt

           

 

Top

Copyright 2006
A³ | Wirtschaftsraum Augsburg
Impressum und rechtliche Hinweise


Click here to tip a friend about this page!
gototopTop
SERVICE NEXT DOOR TO MUNICH