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Werbeanlagen

   

Stadt Augsburg

  

Leistung

  • Bearbeitung von Anfragen und Baugenehmigungsanträgen

  • Beratung

  • Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Stellen, falls kein Baugenehmigungsverfahren, sondern ein Verfahren nach Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist

  • Auskunft über Bauvorlagen, Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens, Erteilung der Baugenehmigung, ggf. der zusätzlich erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis (in der Innenstadt, bei Einzeldenkmalen, innerhalb von Denkmalensembles) und der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis (für Werbeanlagen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden bzw. in den Luftraum über den öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen)

  • Bauüberwachung

Unterlagen

  • Antragsvordrucke und Bauvorhaben entsprechend der Bauvorlagenverordnung je 2-fach

Dauer

  • ca. 1 Woche bis 3 Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, abhängig von der Zahl der zu beteiligenden Fachdienststellen

Gebühren

  • Baugenehmigung für Werbeanlagen: Grundgebühr für unbeleuchtete Werbeanlagen25 EUR je angefangenen m² + zuschläge (z.B. 20 % für Beleuchtung, 20 % für Werbeanlagen an Hauptstraßen etc.)

  • straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis: bis 1,84 EUR monatlich je angefangener m²

Antragsvordruck

Kontakt

  • Stadt Augsburg Bauordnungsamt

    Untere Denkmalschutzbehörde

    Rathausplatz 1

    86152 Augsburg

    Tel.: 0821 - 324-46 29, -46 76

    Fax: 0821 - 324 - 46 98

    boa(at)augsburg.de

   

Landkreis Augsburg

  

Leistung

  • Bearbeitung von Anfragen und Baugenehmigungsanträgen

  • Beratung

  • Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Stellen, falls kein Baugenehmigungsverfahren, sondern ein Verfahren nach Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist

  • Auskunft über Bauvorlagen, Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens, Erteilung der Baugenehmigung, ggf. der zusätzlich erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis (in der Innenstadt, bei Einzeldenkmalen, innerhalb von Denkmalensembles) und der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis (für Werbeanlagen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden bzw. in den Luftraum über den öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen)

  • Bauüberwachung

Unterlagen

  • Antragsvordrucke und Bauvorhaben entsprechend der Bauvorlagenverordnung je 2-fach

Dauer

  • ca. 1 Woche bis 3 Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, abhängig von der Zahl der zu beteiligenden Fachdienststellen

Gebühren

  • Für Sondernutzungen an Staatsstraßen und an Bundesfernstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Im Übrigen richten sich die Gebühren nach den Gebührensatzungen der Landkreise und Gemeinden.

Informationen

Kontakt

  • Landratsamt Augsburg

    Straßenverkehrsbehörde, Werner Reschke

    Tiefenbacherstr. 8

    86368 Gersthofen

    Tel.: 0821 - 31 02-27 34

    Fax: 0821 - 31 02-17 34

    strassenverkehr(at)lra-a.bayern.de

   

Landkreis Aichach-Friedberg

  

Leistung

  • Bearbeitung von Anfragen und Baugenehmigungsanträgen

  • Beratung

  • Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Stellen, falls kein Baugenehmigungsverfahren, sondern ein Verfahren nach Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist

  • Auskunft über Bauvorlagen, Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens, Erteilung der Baugenehmigung, ggf. der zusätzlich erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis (in der Innenstadt, bei Einzeldenkmalen, innerhalb von Denkmalensembles) und der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis (für Werbeanlagen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen errichtet werden bzw. in den Luftraum über den öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen)

  • Bauüberwachung

Unterlagen

  • Antragsvordrucke und Bauvorhaben entsprechend der Bauvorlagenverordnung je 2-fach

Dauer

  • ca. 1 Woche bis 3 Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen, abhängig von der Zahl der zu beteiligenden Fachdienststellen

Gebühren

  • Für Sondernutzungen an Staatsstraßen und an Bundesfernstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Im Übrigen richten sich die Gebühren nach den Gebührensatzungen der Landkreise und Gemeinden.

  • Landratsamt Aichach-Friedberg

    Staatliches Bauamt, Michael Gram

    Münchener Str. 9

    86551 Aichach

    Tel.: 08251 - 92-326

    Fax: 08251 - 92-375

    michael.gram(at)lra-aic-fdb.de

           

 

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