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SUMMARY:SONNTAG im Sitzungssaal – Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht
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DESCRIPTION:Zwei Verhandlungstage\, zwei Grundsatzfragen: Am 12. und 13. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Für alle\, die eine Unternehmens- oder Vermögensnachfolge planen oder gerade umsetzen\, sind das Termine mit Signalwirkung.
Montag\, 12. Oktober\, 14:00 Uhr – Gesetzgebungskompetenzen: Auf Antrag der Bayerischen Staatsregierung geht es darum\, ob der Bund die angegriffenen Regelungen bundeseinheitlich treffen durfte oder ob hier die Länder am Zug wären. Auf dem Prüfstand stehen zudem die Bewertung von Grundvermögen\, die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze – Bayern rügt unter anderem\, dass die Freibeträge weder an die Geldentwertung noch an regional unterschiedliche Immobilienpreise angepasst wurden.
Dienstag\, 13. Oktober\, 10:00 Uhr – Verschonung von Betriebsvermögen: Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde prüft das Gericht\, ob die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen bei Erbschaf
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