Veröffentlicht am 8. Dezember 2021
News Nachhaltiges Wirtschaften – Förderung des BMWi für die Erstellung eines Transformationskonzeptes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Unternehmen bei der Erstellung eines Transformationskonzeptes. Das Konzept muss eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi) umfassen.
Was muss das Transformationskonzept mindestens beinhalten?
- die qualitative und quantitative Beschreibung des IST-Zustandes (im Basisjahr) in Bezug auf die Treibhausgas (THG) - Emissionen des Unternehmens (THG-Bilanz)
- ein daraus abgeleitetes, längerfristiges und konkretes THG-Ziel für den oder die betrachteten Standort(e) (SOLL-Zustand). Das Ziel muss mindestens einer THG-Reduktion von 40 Prozent relativ zum IST-Zustand innerhalb von zehn Jahren entsprechen.
- eine Beschreibung des konkreten Maßnahmenplan für die Zielerreichung beziehungsweise die Transformation von IST zu SOLL-Zustand
- ein Einsparkonzept für mindestens eine investive Maßnahme aus Modul 4 oder des Förderwettbewerbs der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)
Welche Kosten sind förderfähig?
- die Erstellung und Zertifizierung einer THG-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), für Standorte innerhalb Deutschlands
- die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
- die Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen, möglicherweise in Kombination mit einem Antrag in Modul 3 der EEW (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoft)
- mögliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes entstehen.
Darüber hinaus kann der Zeitraum für die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Moduls 4 und des Förderwettbewerbs der EEW auf bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn die Vorhaben Teil eines Transformationskonzepts sind.
Wie viel Geld gibt es im Rahmen der Förderung?
Das BMWi fördert die Investition in ein Transformationskonzept mit einem Fördersatz von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 60 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro pro Transformationskonzept.
Antragstellung und weitere Informationen
Der Antrag für das Transformationskonzept wird beim Projektträger VDI/VDE-IT über das Förderportal easy-Online digital eingereicht. Das Transformationskonzept muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragsstellung erstellt und vorgelegt werden. Auf Antrag kann dieser Zeitraum durch Angabe von gewichtigen Gründen um bis zu zwölf Monate verlängert werden.
Weitere Informationen gibt es im Informationsblatt „Transformationskonzepte“ auf der Internetseite des EEW Förderwettbewerbs.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Unternehmen bei der Erstellung eines Transformationskonzeptes. Das Konzept muss eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi) umfassen.
Was muss das Transformationskonzept mindestens beinhalten?
- die qualitative und quantitative Beschreibung des IST-Zustandes (im Basisjahr) in Bezug auf die Treibhausgas (THG) - Emissionen des Unternehmens (THG-Bilanz)
- ein daraus abgeleitetes, längerfristiges und konkretes THG-Ziel für den oder die betrachteten Standort(e) (SOLL-Zustand). Das Ziel muss mindestens einer THG-Reduktion von 40 Prozent relativ zum IST-Zustand innerhalb von zehn Jahren entsprechen.
- eine Beschreibung des konkreten Maßnahmenplan für die Zielerreichung beziehungsweise die Transformation von IST zu SOLL-Zustand
- ein Einsparkonzept für mindestens eine investive Maßnahme aus Modul 4 oder des Förderwettbewerbs der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)
Welche Kosten sind förderfähig?
- die Erstellung und Zertifizierung einer THG-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), für Standorte innerhalb Deutschlands
- die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
- die Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen, möglicherweise in Kombination mit einem Antrag in Modul 3 der EEW (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoft)
- mögliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes entstehen.
Darüber hinaus kann der Zeitraum für die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Moduls 4 und des Förderwettbewerbs der EEW auf bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn die Vorhaben Teil eines Transformationskonzepts sind.
Wie viel Geld gibt es im Rahmen der Förderung?
Das BMWi fördert die Investition in ein Transformationskonzept mit einem Fördersatz von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 60 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro pro Transformationskonzept.
Antragstellung und weitere Informationen
Der Antrag für das Transformationskonzept wird beim Projektträger VDI/VDE-IT über das Förderportal easy-Online digital eingereicht. Das Transformationskonzept muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragsstellung erstellt und vorgelegt werden. Auf Antrag kann dieser Zeitraum durch Angabe von gewichtigen Gründen um bis zu zwölf Monate verlängert werden.
Weitere Informationen gibt es im Informationsblatt „Transformationskonzepte“ auf der Internetseite des EEW Förderwettbewerbs.