Veröffentlicht am 28. März 2022
Pressemitteilung 24.03.2021 – Inklusion am Arbeitsplatz - Unternehmen bekommen Unterstützung
Beim A³ Wirtschaftsdialog „Inklusion am Arbeitsplatz – Mitarbeiter mit Beeinträchtigung einstellen und halten“ informierten sich interessierte Unternehmen über Unterstützungsmöglichkeiten und Förderungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung.
Eröffnet wurde der digitale A³ Wirtschaftsdialog von Andreas Thiel, dem Geschäftsführer der Regio Augsburg Wirtschaft GmbH. Er unterstrich im Kontext der Fachkräftesicherung und -gewinnung die Bedeutung der vorhandenen Potenziale vor Ort, etwa durch die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen, die mit entsprechenden Unterstützungen sehr wohl Fachkräftelücken im Unternehmen schließen können.
Ein Ansprechpartner für alle Fragen
Haben Unternehmen Fragen zu der Beschäftigung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin mit Beeinträchtigung – entweder bei einer Neueinstellung oder bezüglich der Anpassung eines bestehenden Arbeitsplatzes – kann die neue Stelle des Einheitlichen Ansprechpartners für Arbeitgeber, kurz EAA, umfassend informieren und weiterhelfen. Die Unterstützung beginnt bei der Personalsuche und -vermittlung, berücksichtigt das Bewerbungsverfahren und übernimmt zudem die Lotsenfunktion bei allen Fragen zu Förderanträgen bei anderen Stellen.
Im Gegensatz zum EAA ist der übergeordnete Integrationsfachdienst auch Ansprechpartner für den Arbeitnehmer. Er kann dabei auch bei der Beschäftigung im Team unterstützen und auf Wunsch des Betroffenen KollegInnen informieren oder bei Problemen moderieren.
Beeinträchtigung muss kein Hindernis für Ausbildung sein
Der EAA und Integrationsfachdienst unterstützen auch bei einer Ausbildung. Sie beraten bei der Formulierung von Stellenanzeigen und können durch die enge Zusammenarbeit und Kooperation mit Qualifikationsträgern und Schulen direkt Auszubildende mit Beeinträchtigung vermitteln und begleiten diese während der Ausbildung im Unternehmen.
Inklusionsamt unterstützt mit Förderungen
Arbeitgeber, die Personen mit Beeinträchtigung beschäftigten, sparen sich nicht nur die Ausgleichsabgabe, sie haben auch Anrecht auf verschiedene Förderungen. Das Inklusionsamt fördert technische Hilfsmittel und auch persönliche Assistenz im Arbeitsalltag, soweit diese nicht von anderen Trägern übernommen werden. Zusätzlich ist ein Zuschuss zu den Lohnkosten möglich, wenn die Arbeitsleistung des Mitarbeiters durch die Beeinträchtigung gemindert ist.
Die Praxis zeigt, dass es funktionieren kann
Im Anschluss an die Theorie und rechtlichen Grundlagen gab es Einblicke aus der Praxis.
Jochen Mack, Geschäftsführer des Hotel einsmehr, bietet Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit einer meist geistigen Behinderung an, und schafft damit eine Alternative zu Werkstätten. Etwa die Hälfte der MitarbeiterInnen hat eine Beeinträchtigung, bringen aber dafür eine hohe Motivation und Loyalität mit. Das ist gerade deshalb für das Hotel wichtig, da es schließlich nach außen im Angebot und Service keinen Unterschied zu anderen Hotels geben soll. Im Arbeitsablauf müssen dafür die Tätigkeiten gut und verständlich erklärt werden und standardisiert sein. Dafür benötigt man im Team mehr Zeit und Geduld, aber auch eine gute Balance zwischen Empathie und Strenge.
Kein Inklusionsbetrieb, sondern ein großer Konzern ist die Lechwerke AG. Als solcher sehen sich die LEW auch in der sozialen Verantwortung, Menschen mit Beeinträchtigungen einen Arbeitsplatz anzubieten, so Dr. Dennis Diepold, Schwerbehindertenbeauftragter im Unternehmen. In einer Inklusionsvereinbarung sind die eigenen Leitlinien, z.B. für die Bewerbungen von Menschen mit Beeinträchtigung, niedergeschrieben. Die Schwerbehindertenvertretung ist bei entsprechenden Bewerbungsverfahren genauso beteiligt wie auch bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern, die nach Krankheit oder Unfall mit einer Beeinträchtigung an den Arbeitsplatz zurückkehren.
Beim A³ Wirtschaftsdialog „Inklusion am Arbeitsplatz – Mitarbeiter mit Beeinträchtigung einstellen und halten“ informierten sich interessierte Unternehmen über Unterstützungsmöglichkeiten und Förderungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung.
Eröffnet wurde der digitale A³ Wirtschaftsdialog von Andreas Thiel, dem Geschäftsführer der Regio Augsburg Wirtschaft GmbH. Er unterstrich im Kontext der Fachkräftesicherung und -gewinnung die Bedeutung der vorhandenen Potenziale vor Ort, etwa durch die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen, die mit entsprechenden Unterstützungen sehr wohl Fachkräftelücken im Unternehmen schließen können.
Ein Ansprechpartner für alle Fragen
Haben Unternehmen Fragen zu der Beschäftigung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin mit Beeinträchtigung – entweder bei einer Neueinstellung oder bezüglich der Anpassung eines bestehenden Arbeitsplatzes – kann die neue Stelle des Einheitlichen Ansprechpartners für Arbeitgeber, kurz EAA, umfassend informieren und weiterhelfen. Die Unterstützung beginnt bei der Personalsuche und -vermittlung, berücksichtigt das Bewerbungsverfahren und übernimmt zudem die Lotsenfunktion bei allen Fragen zu Förderanträgen bei anderen Stellen.
Im Gegensatz zum EAA ist der übergeordnete Integrationsfachdienst auch Ansprechpartner für den Arbeitnehmer. Er kann dabei auch bei der Beschäftigung im Team unterstützen und auf Wunsch des Betroffenen KollegInnen informieren oder bei Problemen moderieren.
Beeinträchtigung muss kein Hindernis für Ausbildung sein
Der EAA und Integrationsfachdienst unterstützen auch bei einer Ausbildung. Sie beraten bei der Formulierung von Stellenanzeigen und können durch die enge Zusammenarbeit und Kooperation mit Qualifikationsträgern und Schulen direkt Auszubildende mit Beeinträchtigung vermitteln und begleiten diese während der Ausbildung im Unternehmen.
Inklusionsamt unterstützt mit Förderungen
Arbeitgeber, die Personen mit Beeinträchtigung beschäftigten, sparen sich nicht nur die Ausgleichsabgabe, sie haben auch Anrecht auf verschiedene Förderungen. Das Inklusionsamt fördert technische Hilfsmittel und auch persönliche Assistenz im Arbeitsalltag, soweit diese nicht von anderen Trägern übernommen werden. Zusätzlich ist ein Zuschuss zu den Lohnkosten möglich, wenn die Arbeitsleistung des Mitarbeiters durch die Beeinträchtigung gemindert ist.
Die Praxis zeigt, dass es funktionieren kann
Im Anschluss an die Theorie und rechtlichen Grundlagen gab es Einblicke aus der Praxis.
Jochen Mack, Geschäftsführer des Hotel einsmehr, bietet Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit einer meist geistigen Behinderung an, und schafft damit eine Alternative zu Werkstätten. Etwa die Hälfte der MitarbeiterInnen hat eine Beeinträchtigung, bringen aber dafür eine hohe Motivation und Loyalität mit. Das ist gerade deshalb für das Hotel wichtig, da es schließlich nach außen im Angebot und Service keinen Unterschied zu anderen Hotels geben soll. Im Arbeitsablauf müssen dafür die Tätigkeiten gut und verständlich erklärt werden und standardisiert sein. Dafür benötigt man im Team mehr Zeit und Geduld, aber auch eine gute Balance zwischen Empathie und Strenge.
Kein Inklusionsbetrieb, sondern ein großer Konzern ist die Lechwerke AG. Als solcher sehen sich die LEW auch in der sozialen Verantwortung, Menschen mit Beeinträchtigungen einen Arbeitsplatz anzubieten, so Dr. Dennis Diepold, Schwerbehindertenbeauftragter im Unternehmen. In einer Inklusionsvereinbarung sind die eigenen Leitlinien, z.B. für die Bewerbungen von Menschen mit Beeinträchtigung, niedergeschrieben. Die Schwerbehindertenvertretung ist bei entsprechenden Bewerbungsverfahren genauso beteiligt wie auch bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern, die nach Krankheit oder Unfall mit einer Beeinträchtigung an den Arbeitsplatz zurückkehren.
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Lena-Marie Buhler