Veröffentlicht am 5. März 2021
News Nachhaltiges Wirtschaften – Lieferkettengesetz vom Bundeskabinett verabschiedet
Am 03.03.2021 wurde der Entwurf des „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ vom Bundeskabinett beschlossen. Das sogenannte „Lieferkettengesetz“ soll Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen, sowie die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen stärken.
Ziel des „Lieferkettengesetzes“
Im Mittelpunkt des, noch in dieser Legislaturperiode kommenden, Gesetzes steht die Achtung international anerkannter Menschenrechte. In Deutschland ansässige Unternehmen werden, ab einer bestimmten Größe, für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihrer Lieferkette in Verantwortung genommen. „Wir regeln per Gesetz klar, welche Verantwortung Unternehmen für die Bedingungen auch bei ihren Zulieferern tragen. Es geht um Menschenrechte und um menschenwürdige Arbeit. Das ist ein klares Signal an all jene Unternehmen, die schon heute ihre Lieferketten prüfen und menschenwürdige Arbeit sicherstellen. Ihnen stärken wir den Rücken. Denn Fairness darf nicht länger ein Wettbewerbsnachteil sein. Es ist aber auch ein klares Signal an jene Firmen, die bisher Menschenrechte gegen ihre wirtschaftlichen Interessen abgewogen haben. Damit ist nun Schluss“, sagte Hubertus Heil, der Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Betroffene Unternehmen und Impulse für Europa
Ab 2023 gilt das Gesetz verbindlich für große Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten tritt das Gesetz erst ab 2024 in Kraft. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärt: „Und wir fokussieren uns auf größere Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sind ausdrücklich nicht erfasst. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf voran und können damit auch für die europäische Regulierung wichtige Impulse setzen, insbesondere auch das für die Wirtschaft Machbare aufzeigen.“ Das Lieferkettengesetz soll somit zudem als Basis für gemeinsames internationales Verständnis der Sorgfaltspflicht dienen.
Abstufung der Verantwortung in der Lieferkette
Grundsätzlich umfasst das Sorgfaltspflichtgesetz die gesamte Lieferkette. Die Unternehmensverantwortung ist jedoch nach dem Grad der Einflussmöglichkeit abgestuft. Der Bundesentwicklungsminister Gerd Müller sagte: “Kein Kind soll auf den Kakao- oder Baumwollplantagen für unseren Wohlstand schuften müssen. Deswegen umfasst das Gesetz die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Das Gesetz wird so Wirkung erzielen und es ist gleichzeitig mit Augenmaß: Die Verantwortung der Unternehmen ist entlang der Lieferkette abgestuft und es gibt Übergangsfristen. Dabei berücksichtigen wir besonders die Interessen der Mittelständler.“
Ein weiterer Punkt, der im Gesetz mit aufgenommen wurde, ist der Umweltschutz, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Darüber hinaus sind in Zukunft Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften, als Vertretung für Betroffene, vor deutschen Gerichten zur Prozessführung bemächtigt. Hierfür muss ein Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht in überragend wichtigen Rechtspositionen vorliegen.
Als Kontrollinstanz wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dienen und unterstützt die Unternehmen gleichzeitig mit konkreten Informationen für die Umsetzung.
Am 03.03.2021 wurde der Entwurf des „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ vom Bundeskabinett beschlossen. Das sogenannte „Lieferkettengesetz“ soll Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen, sowie die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen stärken.
Ziel des „Lieferkettengesetzes“
Im Mittelpunkt des, noch in dieser Legislaturperiode kommenden, Gesetzes steht die Achtung international anerkannter Menschenrechte. In Deutschland ansässige Unternehmen werden, ab einer bestimmten Größe, für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihrer Lieferkette in Verantwortung genommen. „Wir regeln per Gesetz klar, welche Verantwortung Unternehmen für die Bedingungen auch bei ihren Zulieferern tragen. Es geht um Menschenrechte und um menschenwürdige Arbeit. Das ist ein klares Signal an all jene Unternehmen, die schon heute ihre Lieferketten prüfen und menschenwürdige Arbeit sicherstellen. Ihnen stärken wir den Rücken. Denn Fairness darf nicht länger ein Wettbewerbsnachteil sein. Es ist aber auch ein klares Signal an jene Firmen, die bisher Menschenrechte gegen ihre wirtschaftlichen Interessen abgewogen haben. Damit ist nun Schluss“, sagte Hubertus Heil, der Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Betroffene Unternehmen und Impulse für Europa
Ab 2023 gilt das Gesetz verbindlich für große Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten tritt das Gesetz erst ab 2024 in Kraft. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärt: „Und wir fokussieren uns auf größere Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sind ausdrücklich nicht erfasst. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf voran und können damit auch für die europäische Regulierung wichtige Impulse setzen, insbesondere auch das für die Wirtschaft Machbare aufzeigen.“ Das Lieferkettengesetz soll somit zudem als Basis für gemeinsames internationales Verständnis der Sorgfaltspflicht dienen.
Abstufung der Verantwortung in der Lieferkette
Grundsätzlich umfasst das Sorgfaltspflichtgesetz die gesamte Lieferkette. Die Unternehmensverantwortung ist jedoch nach dem Grad der Einflussmöglichkeit abgestuft. Der Bundesentwicklungsminister Gerd Müller sagte: “Kein Kind soll auf den Kakao- oder Baumwollplantagen für unseren Wohlstand schuften müssen. Deswegen umfasst das Gesetz die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt. Das Gesetz wird so Wirkung erzielen und es ist gleichzeitig mit Augenmaß: Die Verantwortung der Unternehmen ist entlang der Lieferkette abgestuft und es gibt Übergangsfristen. Dabei berücksichtigen wir besonders die Interessen der Mittelständler.“
Ein weiterer Punkt, der im Gesetz mit aufgenommen wurde, ist der Umweltschutz, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Darüber hinaus sind in Zukunft Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften, als Vertretung für Betroffene, vor deutschen Gerichten zur Prozessführung bemächtigt. Hierfür muss ein Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht in überragend wichtigen Rechtspositionen vorliegen.
Als Kontrollinstanz wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dienen und unterstützt die Unternehmen gleichzeitig mit konkreten Informationen für die Umsetzung.