VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
18.01.2023 | 10:00–12:00 Uhr
Neue Bekanntmachungen Förderlinie Digitalisierung (IUK/ELSYS) des bayerischen Verbundforschungsprogramms

Informationsveranstaltung 

Das bayerische Förderprogramm „IT-Sicherheit“ wird gemäß der Richtlinie des Bayerischen Verbundforschungsprogrammes (BayVFP) durchgeführt. Projekt-Skizzen können ab sofort bis zum bis zum Stichtag 28.03.2023 um 14 Uhr eingereicht werden. Eine Informationsveranstaltung in Form eines kostenfreien Webinars findet am 18.01.2023 von 10 – 12 Uhr statt. Dafür können Sie sich hier anmelden.

Was wird gefördert?

der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben unterschiedlichster Anwendungsdomänen. Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit beinhalten.

Insbesondere werden Handlungsbedarfe in den folgenden Themenfeldern gesehen:

  1. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur Stärkung der Cyber-Resilienz, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
  • handhabbare Sicherheitslösungen und praxistaugliche Toolboxen bzw. Baukästen für KMU, insbesondere zur Angriffserkennung und -reaktion,
  • praktische Resilienzlösungen für konkrete Anwendungsfälle, insbesondere auch KI-basierte Ansätze zur Steigerung der Resilienz und Robustheit von IT-Systemen,
  • offene, technologische Plattformen zur kollaborativen Entwicklung und Verbreitung von Sicherheitslösungen für KMU,
  • IuK-seitige Absicherung von Lieferketten.
  1. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zum Umgang mit Zero Trust, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
  • handhabbare Werkzeuge zur Unterstützung der Einführung von Zero-Trust-Ansätzen in KMU,
  • Lösungen, einschließlich Definition geeigneter Kennzahlen, zur kontinuierlichen Bewertung der IT-Sicherheit,
  • Lösungen zur zuverlässigen Produktidentifikation.
  1. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur sicheren Nutzung von nicht-EU Clouds, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
  • Absicherung von Datenschutz und Datenverfügbarkeit bei Cloud-Nutzung,
  • Identitätsmanagement in Multiclouds.

Offen für mehr

Die Bekanntmachung ist jedoch ganz bewusst nicht auf diese beispielhaft genannten Handlungsbedarfe beschränkt und offen für alle technologischen Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen. Förderfähig ist dabei die Erforschung, Entwicklung, prototypenhafte Umsetzung und Validierung des vorwettbewerblichen (Hardware- und/oder Software-)Demonstrators.

Die beteiligten Unternehmen müssen in der Lage sein, die Vorhabenergebnisse wirtschaftlich zu verwerten, und eine entsprechende Planung vorlegen.

Informationsveranstaltung 

Das bayerische Förderprogramm „IT-Sicherheit“ wird gemäß der Richtlinie des Bayerischen Verbundforschungsprogrammes (BayVFP) durchgeführt. Projekt-Skizzen können ab sofort bis zum bis zum Stichtag 28.03.2023 um 14 Uhr eingereicht werden. Eine Informationsveranstaltung in Form eines kostenfreien Webinars findet am 18.01.2023 von 10 – 12 Uhr statt. Dafür können Sie sich hier anmelden.

Was wird gefördert?

der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben unterschiedlichster Anwendungsdomänen. Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit beinhalten.

Insbesondere werden Handlungsbedarfe in den folgenden Themenfeldern gesehen:

  1. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur Stärkung der Cyber-Resilienz, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
  • handhabbare Sicherheitslösungen und praxistaugliche Toolboxen bzw. Baukästen für KMU, insbesondere zur Angriffserkennung und -reaktion,
  • praktische Resilienzlösungen für konkrete Anwendungsfälle, insbesondere auch KI-basierte Ansätze zur Steigerung der Resilienz und Robustheit von IT-Systemen,
  • offene, technologische Plattformen zur kollaborativen Entwicklung und Verbreitung von Sicherheitslösungen für KMU,
  • IuK-seitige Absicherung von Lieferketten.
  1. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zum Umgang mit Zero Trust, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
  • handhabbare Werkzeuge zur Unterstützung der Einführung von Zero-Trust-Ansätzen in KMU,
  • Lösungen, einschließlich Definition geeigneter Kennzahlen, zur kontinuierlichen Bewertung der IT-Sicherheit,
  • Lösungen zur zuverlässigen Produktidentifikation.
  1. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur sicheren Nutzung von nicht-EU Clouds, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
  • Absicherung von Datenschutz und Datenverfügbarkeit bei Cloud-Nutzung,
  • Identitätsmanagement in Multiclouds.

Offen für mehr

Die Bekanntmachung ist jedoch ganz bewusst nicht auf diese beispielhaft genannten Handlungsbedarfe beschränkt und offen für alle technologischen Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen. Förderfähig ist dabei die Erforschung, Entwicklung, prototypenhafte Umsetzung und Validierung des vorwettbewerblichen (Hardware- und/oder Software-)Demonstrators.

Die beteiligten Unternehmen müssen in der Lage sein, die Vorhabenergebnisse wirtschaftlich zu verwerten, und eine entsprechende Planung vorlegen.

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Termin
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