Bayern Innovativ
27.04.2023 11:00 - 12:00 Uhr
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Vorstellung Förderprogramm Innovationsgutschein Bayern
Sie haben eine innovative Idee, benötigen für die Umsetzung aber einen externen Dienstleister und am besten eine finanzielle Unterstützung? Dann aufgepasst – vielleicht ist der Innovationsgutschein Bayern das Richtige für Sie.
Warum?
- Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe (weniger als 50 Mitarbeitende), Freiberufliche sowie Existenzgründende mit Sitz in Bayern.
- Gefördert werden externe Dienstleistungen im Rahmen einer innovativen Technologieentwicklung, z.B. Machbarkeitsstudien, Prototypenbau und Zertifizierungen.
Was?
- Fachliche Inhalte
- Förderbedingungen
- Antragsprozess
- Ihre Fragen – unsere Antworten
- Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen.
Sie haben eine innovative Idee, benötigen für die Umsetzung aber einen externen Dienstleister und am besten eine finanzielle Unterstützung? Dann aufgepasst – vielleicht ist der Innovationsgutschein Bayern das Richtige für Sie.
Warum?
- Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe (weniger als 50 Mitarbeitende), Freiberufliche sowie Existenzgründende mit Sitz in Bayern.
- Gefördert werden externe Dienstleistungen im Rahmen einer innovativen Technologieentwicklung, z.B. Machbarkeitsstudien, Prototypenbau und Zertifizierungen.
Was?
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