Als Unternehmen verantwortlich handeln Hintergrundinfos Nachhaltigkeit

Hier finden Sie Orientierung und Begriffserklärung rund um die  Themen "Was ist Nachhaltiges Wirtschaften und CSR?", "Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung" und "European Green Deal".

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Leitlinien für eine nachhaltige Entwicklung

Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (SDGs)

Im Jahr 2015 hat die Weltgemeinschaft die Agenda 2030 verabschiedet. Die Agenda ist ein Fahrplan für die Zukunft. Mit der Agenda 2030 will die Weltgemeinschaft weltweit ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und dabei gleichsam die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft bewahren. Dies umfasst ökonomische, ökologische und soziale Aspekte. Alle Staaten sind aufgefordert, ihr Tun und Handeln danach auszurichten. Deutschland hat sich bereits früh zu einer ambitionierten Umsetzung bekannt. Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), richten sich an alle: die Regierungen weltweit, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft. Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Um die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen, hat die Bundesregierung die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021 in einer Neuauflage veröffentlicht.

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (kurz: DNS) ist 2021 erneut weiterentwickelt worden. Vorausgegangen waren vielfältige Veranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wissenschaft und des Staates. Dieser breit angelegte Diskussionsprozess startete im Oktober 2019 und endete mit Fachgesprächen ein Jahr später. Das Ergebnis war die im März 2021 durch Beschluss des Bundeskabinetts neu aufgelegte DNS 2021.

Orientierung an 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

Die DNS orientiert sich seit 2016 an der Agenda 2030 mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen. Eine Nachhaltigkeitsstrategie gibt es in Deutschland seit 2002. Diese wurde damals zum Weltgipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg vorgelegt. Ab 2004 wird die Strategie alle vier Jahre weiterentwickelt.

Quelle & Weiterlesen: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

2016 hat die verabschiedete die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im Bundeskabinett. der NAP ist ein fester Rahmen für die Achtung der Menschenrechte und verankert erstmals die Verantwortung von deutschen Unternehmen. Es wird von Unternhemen erwartet, dass sie die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten und Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten achten. Das Ziel ist klar umrissen: Mit dem Nationalen Aktionsplan will die Bundesregierung einen Beitrag leisten, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten und einen fairen globalen Wettbewerb stärken. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) wurde erstmals im April 2001 von der Bundesregierung berufen. Dem Rat gehören 15 Personen des öffentlichen Lebens an. Den Vorsitz führt seit 2020 Werner Schnappauf, Rechtsanwalt und Berater, Staatsminister a.D. sowie Hauptgeschäftsführer des BDI a.D., stellvertreten von Imme Scholz, stellvertretende Direktorin des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) und Honorarprofessorin der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Die Aufgaben des Rates sind:
  • die Entwicklung von Beiträgen für die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie,
  • die Benennung von konkreten Handlungsfeldern und Projekten
  • sowie Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen.
Quelle: Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung

ISO 26000

Internationale Norm DIN ISO 26000: Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen Die Norm DIN ISO 26000 soll international mehr Verantwortungsbewusstsein für Umwelt, Menschenrechte und ihren Schutz fördern . Sie ist ein freiwilliger Standard für Unternehmen ohne Zertifizierungsmöglichkeit. In dieser Norm werden alle Aspekte der Corporate Social Responsibility (CSR) angesprochen, die sich nicht nur an Unternehmen, sondern an alle Arten von Organisationen richten, unabhängig von ihrer Größe und dem Standort. Lesen Sie für weitere Informationen die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zukunftsleitlinien der Stadt Augsburg

Als Grundlage der nachhaltigen Stadtentwicklung dienen 75 definierte Zukunftsleitlinien. Diese wurden stadtgesellschaftlich erarbeitet und 2015 vom Stadtrat beschlossen. Unterteilt in die vier Dimensionen Ökologie, Soziales, Wirtschaft und Kultur, stellen die Ziele eine Orientierung für die Arbeit aller beteiligten Akteure dar. Im Blick sind Gegenwart, Zukunft als auch weltweite Bedeutung. So soll zum Beispiel ein gesundes Stadtklima gefördert, verantwortungsbewusst produziert und sozialer Ausgleich geschaffen werden. https://www.nachhaltigkeit.augsburg.de/zukunftsleitlinien

Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DKN)

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex 2011 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelt. Der Anwenderkreis umfasst große und kleine, öffentliche und private Unternehmen mit und ohne Nachhaltigkeitsberichterstattung, berichtspflichtige Unternehmen und all jene Organisationen, die ihre Stakeholder über ihre Nachhaltigkeitsleistungen informieren wollen. Um den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu erfüllen, erstellen Anwender in der DNK-Datenbank eine Erklärung zu zwanzig DNK-Kriterien und den ergänzenden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die aus Global Reporting Initiative (GRI) und European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) ausgewählt wurden. Quelle: Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Was ist Nachhaltiges Wirtschaften und CSR?

Corporate Social Responsibility (CSR)

Unter „Corporate Social Responsibility“ oder kurz CSR ist die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens zu verstehen.

CSR ist die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dies umfasst soziale, ökologische und ökonomische Aspekte, wie sie etwa in international anerkannten Referenzdokumenten zur Unternehmensverantwortung ausgeführt sind, insbesondere in der ILO-Grundsatzerklärung über Unternehmen und Sozialpolitik, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im UN Global Compact oder in der ISO 26000. Konkret geht es beispielsweise um faire Geschäftspraktiken, mitarbeiterorientierte Personalpolitik, sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt, ernst gemeintes Engagement vor Ort und Verantwortung auch in der Lieferkette.

Begriffliche Abgrenzung
In der Praxis verwenden viele Unternehmen die Begriffe CSR und Nachhaltigkeit weitgehend synonym. So sprechen manche Unternehmen von Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsbericht, andere von CSR-Strategie und CSR-Bericht. In der Theorie ist CSR als Konzept hingegen enger gefasst als Nachhaltigkeit: CSR bezeichnet den spezifischen Beitrag, den Unternehmen zum nachhaltigen Wirtschaften, zur Nachhaltigkeit, leisten.

Seit einigen Jahren verwenden viele Unternehmen auch häufig den Begriff Corporate Responsibility (CR) als Synonym für CSR. Manche Autoren betonen beim Konzept CR die wirtschaftliche Dimension von Nachhaltigkeit und Fragen der Unternehmensführung stärker als bei CSR, andere bevorzugen CR, um ein Missverständnis zu vermeiden: Denn das „social“ in CSR wird im Deutschen oft als „sozial“ missverstanden und CSR fälschlicherweise als Konzept interpretiert, das lediglich auf die soziale Dimension unternehmerischer Nachhaltigkeit abzielt. Entsprechend fand der Begriff Corporate Responsibility in der unternehmerischen Praxis in den letzten Jahren in Deutschland zum Teil häufiger Anwendung als CSR.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS

Corporate Citizenship (CC)

Corporate Citizenship bezeichnet nur das über die eigentliche Geschäftstätigkeit eines Unternehmens hinausgehende Engagement und umfasst damit den Bereich des gemeinnützigen Engagements der Unternehmen. Corporate Citizenship ist im Wesentlichen auf Sponsoring, Spenden und Stiftungsaktivitäten begrenzt.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS

European Green Deal

Green Deal & Factsheet

Der Grüne Deal bekräftigt das Engagement der Kommission für die Bewältigung klima- und umweltbedingter Herausforderungen, die die entscheidende Aufgabe dieser Generation ist. Mit jedem Jahr steigt die Temperatur der Atmosphäre und verändert sich das Klima. Eine Million der acht Millionen Arten auf dem Planeten droht zu verschwinden. Wälder und Ozeane werden verschmutzt und zerstört.

Der europäische Grüne Deal ist eine Antwort darauf. Es handelt sich um eine neue Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist.

Außerdem sollen das Naturkapital der EU geschützt, bewahrt und verbessert und die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen geschützt werden. Gleichzeitig muss dieser Übergang gerecht und inklusiv sein. Dabei müssen die Menschen an erster Stelle stehen, und den Regionen, der Industrie und den Arbeitnehmern, die vor den größten Herausforderungen stehen werden, muss Aufmerksamkeit geschenkt werden. Da der Übergang wesentliche Veränderungen mit sich bringen wird, ist eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit und das Vertrauen in den Übergang von entscheidender Bedeutung, damit die politischen Maßnahmen funktionieren und angenommen werden. Es ist ein neuer Pakt nötig, der die Bürgerinnen und Bürger in all ihrer Vielfalt eint und in dessen Rahmen die nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die Zivilgesellschaft und die Industrie eng mit den Organen und beratenden Einrichtungen der EU zusammenarbeiten.

Quelle & Weiterlesen: Europäische Kommission Factsheet Green Deal zum Download

Fit for 55

Die Europäische Kommission hat am 14.07.2021 ein Paket von Vorschlägen angenommen, um die Politik der EU in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden können. Diese Verringerung der Emissionen im kommenden Jahrzehnt ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg Europas, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden und den europäischen Grünen Deal zu verwirklichen. Mit den vorgelegten Vorschlägen präsentiert die Kommission die Rechtsinstrumente für die Verwirklichung der im Europäischen Klimagesetz vereinbarten Ziele und die grundlegende Neuausrichtung unserer Wirtschaft und Gesellschaft für eine gerechte, grüne und florierende Zukunft. Ein umfassendes Paket zusammenhängender Vorschläge Die heute vorgelegten Vorschläge werden das erforderliche Tempo bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen in den nächsten zehn Jahren möglich machen. Sie kombinieren folgende Maßnahmen: Emissionshandel für neue Sektoren und strengere Auflagen im Rahmen des bestehenden Emissionshandelssystems der EU; verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien; mehr Energieeffizienz; schnellere Einführung emissionsarmer Verkehrsträger und der entsprechende Infrastruktur und Kraftstoffe; Angleichung der Steuerpolitik an die Ziele des europäischen Grünen Deals; Maßnahmen zur Prävention der Verlagerung von CO2-Emissionen; Instrumente zur Erhaltung und Vergrößerung unserer natürlichen CO2-Senken. Quelle & Weiterlesen: Europäische Kommission

EU-Taxonomie

Die Europäische Kommission hat am 21.04.2021 ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Anleger werden in die Lage versetzt, ihre Investitionen verlässlich und ohne „Greenwashing“ auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. Auf globaler Ebene will die EU bei der Festlegung von Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen eine Führungsrolle übernehmen. „Die neuen Bestimmungen werden eine grundlegende Wende im Finanzwesen herbeiführen“, sagte Kommissarin Mairead McGuinness. „Wir setzen ehrgeizigere Maßstäbe im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird. Die Zeit ist gekommen, auf Worte Taten folgen zu lassen und nachhaltig zu investieren.“
  • Die delegierte Verordnung zur EU-Klimataxonomie, die darauf abzielt, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. Zu diesem Zweck wird klargestellt, welche Wirtschaftstätigkeiten am meisten zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder hat heute eine politische Einigung über den Text erzielt. Der delegierte Rechtsakt wird Ende Mai formal angenommen, wenn die Übersetzungen in alle EU-Sprachen vorliegen. In einer Mitteilung, die ebenfalls heute vom Kollegium angenommen wurde, wird der Ansatz der Kommission detaillierter dargelegt.
  • Einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen. Dieser Vorschlag soll den Informationsfluss bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Unternehmenswelt verbessern. Er wird die Kohärenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen erhöhen und dafür sorgen, dass Finanzunternehmen, Anlegern sowie dem breiteren Publikum vergleichbare und verlässliche Angaben zum Thema Nachhaltigkeit zur Verfügung gestellt werden.
  • Sechs delegierte Änderungsrechtsakte zu treuhänderischen Pflichten und zu Anlage- und Versicherungsberatung, die sicherstellen werden, dass Finanzunternehmen wie Beratungsgesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder Versicherer das Thema Nachhaltigkeit in ihre Verfahren und in ihre Anlageberatung für Kunden aufnehmen.
Quelle & Weiterlesen: Europäische Kommission

Erklärfilm CSRD - Berichtspflicht

Was kommt in puncto Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmen in Europa zu? Dieser Erklärfilm verschafft einen kompakten Überblick über die Inhalte und den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen EU-Richtlinie.
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