Klimaschutzziele Immobilienbewertung vor dem Hintergrund von EU-Taxonomie und ESG

Im Jahr 2050 soll Europa klimaneutral sein. Den Rahmen dafür liefert der European Green Deal. Wie sich immer deutlicher zeigt, hat dieser weitreichende Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft.

Gastbeitrag von: Doris Schubert, L+P Immobilienbewertungs GmbH

Die Weltgemeinschaft hat sich im Jahr 2015 mit Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, den weltweiten Temperaturanstieg im 21. Jahrhundert möglichst auf 1,5 Grad Celsius, in jeden Fall aber auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu beschränken. Dies wird nur erreichbar sein, wenn die Weltwirtschaft schnell und konsequent deutlich weniger CO2 freisetzt. Auf Europäischer Ebene wurde daher im Jahr 2019 zur Verwirklichung des Klimaziels der European Green Deal beschlossen. Mit dem European Green Deal wollen die EU-Mitgliedstaaten bis 2050 klimaneutral werden. Bis 2030 sollen in einem ersten Schritt die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 sinken. Das hierzu initiierte Paket „Fit für 55“ umfasst eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung von EU-Rechtsvorschriften. Zudem sollen einheitliche Anforderungen und Standards eine europaweite und branchenübergreifende Vergleichbarkeit schaffen. Die Umlenkung der globalen Finanzströme – staatliche wie private – in nachhaltige Investitionen ist eines der langfristigen Ziele des European Green Deals. Zu diesem Zweck wurde von der Europäischen Kommission die EU Sustainable Finance Taxonomie, kurz: EU-Taxonomie, entwickelt. Eine Art Klassifizierungssystem zur Definition nachhaltiger Geschäftsaktivitäten. Die Idee dahinter ist: Finanzmarktakteuren eine Richtschnur zur Nachhaltigkeitsbewertung an die Hand zu geben und durch die Transparenz nach außen die Finanzierung sowie Investition in klima- und umweltfreundliche Projekte zu begünstigen.

ESG gewinnt an Bedeutung

Mit der EU-Taxonomie und der zugehörigen Offenlegungsverordnung rückten nicht nur ökologische Aspekte verstärkt in den Fokus. Die bereits seit Langem etablierte Begrifflichkeit „Nachhaltigkeit“, die zumeist nur mit Naturschutz in Verbindung gebracht wird, wurde um soziale und ethnische Komponenten erweitert. Gemeinsam bilden diese Aspekte das Akronym „ESG“ (Environmental, Social, Governance). European Green Deal, EU-Taxonomie, ESG-Kriterien: nichts hat in den letzten Jahren die Immobilienbranche wohl so sehr beschäftigt, wie diese drei Maßnahmenbündel. Und das obwohl – oder vielleicht auch gerade deshalb – zunächst nur der Rahmen, aber nicht die Inhalte festgelegt wurden. Die Thematik trifft die Immobilienbranche auch deswegen so stark, weil die gesamte Wertschöpfungskette entlang des Immobilienlebenszyklus davon betroffen ist. Allein innerhalb der europäischen Union ist die Branche für mehr als ein Drittel des CO2 -Ausstoßes verantwortlich. Auch im Bereich der Immobilienbewertung finden ESG-Kriterien zunehmend Berücksichtigung, stellen zugleich aber auch eine große Herausforderung dar. Unzureichende Datenlage und -verfügbarkeit sowie fehlende verbindliche Regelungen sorgen für Unsicherheit. Zertifizierungen wie LEED oder BREEAM bieten zwar Anhaltspunkte, bei diesen Bewertungssystemen handelt es sich aber lediglich um etablierte Standards und nicht um gesetzlich festgelegte Vorgaben.

Klare Anforderungen für Bestandsimmobilien

Dies könnte sich allerdings bald ändern. Auf Bundesebene wird derzeit die Umsetzung der EU-Vorgaben diskutiert, mit dem Ziel Immobilien künftig ESG-konform zu machen. Besonders für Bestandsimmobilien sind klare Anforderungsprofile kurzfristig erforderlich. Denn werden die Mindeststandards nicht im angestrebten Zeitablauf erreicht, ist im Marktvergleich ein Zurückfallen der Objekte zu erwarten. Daher sollten Bestandshalter schnellstmöglich damit beginnen ihre Immobilien auf ESG-Risiken zu prüfen und diese systematisch zu mindern. Ein Großteil des älteren Gebäudebestandes – gleich welcher Assetklasse – kann zu einer energieeffizienten Immobilie entwickelt werden und sichert damit langfristig sowohl die Vermietungs- als auch Finanzierungsfähigkeit. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Assets keinen Nutzer mehr finden oder in ihrer Verwertbarkeit eingeschränkt werden („Stranded Assets“). In Zeiten, in denen der effiziente Einsatz von Ressourcen in den Fokus rückt, wären brachliegende Immobilien nicht nur für den Eigentümer, sondern auch für die Gesellschaft ein herber Verlust.

Quellverweis

Erschienen in:

ahochdrei Magazin Immobilien 01.2023 und Augsburger Allgemeine, AZ-Immobörse, www.augsburger-allgemeine.de, am 17.06.2023

Autor:

Doris Schubert, L+P Immobilienbewertungs GmbH

Erschienen in:

ahochdrei Magazin Immobilien 01.2023 und Augsburger Allgemeine, AZ-Immobörse, www.augsburger-allgemeine.de, am 17.06.2023

Autor:

Doris Schubert, L+P Immobilienbewertungs GmbH

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