News Nachhaltiges Wirtschaften Förderung für Öko-Kleinprojekte 2024

Die Öko-Modellregion Stadt.Land.Augsburg plant für das Jahr 2024, beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Schwaben, die Förderung eines „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ zu beantragen.

Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen ruft die Öko-Modellregion zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen dieses Verfügungsrahmens auf. Die Förderung konzentriert sich auf Kleinprojekte, die dazu beitragen, regionale Bio-Wertschöpfungsketten aufzubauen und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel zu stärken.

Konkret können folgende Bereiche gefördert werden:

  • Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft sowie regionaler Bio-Wertschöpfungsketten
  • Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
  • Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten
  • Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).

Die förderfähigen Projekte dürfen Nettoausgaben von 20.000 EUR nicht überschreiten, da sie sonst nicht mehr als Kleinprojekte betrachtet werden können. Pro Projekt darf nur ein Antrag eingereicht werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Durchführung der Kleinprojekte noch nicht begonnen wurde.

Weiterführende Informationen erhalten sie über den untenstehenden Button.

Die Öko-Modellregion Stadt.Land.Augsburg plant für das Jahr 2024, beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Schwaben, die Förderung eines „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ zu beantragen.

Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen ruft die Öko-Modellregion zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen dieses Verfügungsrahmens auf. Die Förderung konzentriert sich auf Kleinprojekte, die dazu beitragen, regionale Bio-Wertschöpfungsketten aufzubauen und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel zu stärken.

Konkret können folgende Bereiche gefördert werden:

  • Stärkung der regionalen Bio-Land- und Ernährungswirtschaft sowie regionaler Bio-Wertschöpfungsketten
  • Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln
  • Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten
  • Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).

Die förderfähigen Projekte dürfen Nettoausgaben von 20.000 EUR nicht überschreiten, da sie sonst nicht mehr als Kleinprojekte betrachtet werden können. Pro Projekt darf nur ein Antrag eingereicht werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Durchführung der Kleinprojekte noch nicht begonnen wurde.

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