News Nachhaltiges Wirtschaften ÖKOPROFIT® erhält Anerkennung von der EU für Umweltmanagement

Am 25. Juli 2023 wurde ein wegweisender Beschluss veröffentlicht, der die die Gleichwertigkeit der maßgeblichen Teile des ÖKOPROFIT®-Umweltmanagementsystems und EMAS durch die Europäische Union (EU) bekanntgibt. Dieser Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1533, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, trägt zur Förderung von nachhaltigen Umweltmanagementsystemen bei.

EMAS - Das EU-System für Umweltmanagement

Das EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ist ein freiwilliges Instrument, das von der Europäischen Kommission entwickelt wurde. Es zielt darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen, Umweltauswirkungen zu reduzieren, Ressourceneffizienz zu steigern und Umweltschutz in ihre Geschäftspraktiken zu integrieren. Um die Umsetzung von EMAS zu erleichtern und sicherzustellen, dass es nicht mit bestehenden Umweltmanagementsystemen kollidiert, hat die Europäische Kommission die Befugnis, andere Systeme oder Teile davon als gleichwertig mit EMAS anzuerkennen.

In diesem Kontext hat Österreich im Mai 2022 offiziell einen Antrag auf Anerkennung seines Umweltmanagementsystems ÖKOPROFIT® gemäß Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Europäische Kommission führte eine gründliche Prüfung durch und bewertete die Übereinstimmung von ÖKOPROFIT® mit den relevanten EMAS-Anforderungen in verschiedenen Schlüsselbereichen. 

Die Anerkennung von ÖKOPROFIT® hat weitreichende Auswirkungen

Unternehmen, die Umweltmanagementsysteme umsetzen oder erweitern möchten, können auch auf ÖKOPROFIT® zurückgreifen. Diese Anerkennung ist neben praktizierenden Unternehmen auch für alle weiteren Interessenten von Bedeutung, da sie einen wichtigen Schritt für die Gewichtung von Umweltmanagementsystemen in der EU darstellt. Die Anerkennung von ÖKOPROFIT® durch die EU-Kommission unterstreicht die Bedeutung von Umweltmanagement und die Notwendigkeit, nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern, um eine grünere Zukunft zu gestalten.

 

Für interessierte Unternehmen bietet sich weiterhin die Möglichkeit, sich für die nächste ÖKOPROFIT®-Einsteigerrundeunde 2023/2024 anzumelden. Die Anmeldefrist läuft noch bis Ende September.

 

Am 25. Juli 2023 wurde ein wegweisender Beschluss veröffentlicht, der die die Gleichwertigkeit der maßgeblichen Teile des ÖKOPROFIT®-Umweltmanagementsystems und EMAS durch die Europäische Union (EU) bekanntgibt. Dieser Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1533, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, trägt zur Förderung von nachhaltigen Umweltmanagementsystemen bei.

EMAS - Das EU-System für Umweltmanagement

Das EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ist ein freiwilliges Instrument, das von der Europäischen Kommission entwickelt wurde. Es zielt darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen, Umweltauswirkungen zu reduzieren, Ressourceneffizienz zu steigern und Umweltschutz in ihre Geschäftspraktiken zu integrieren. Um die Umsetzung von EMAS zu erleichtern und sicherzustellen, dass es nicht mit bestehenden Umweltmanagementsystemen kollidiert, hat die Europäische Kommission die Befugnis, andere Systeme oder Teile davon als gleichwertig mit EMAS anzuerkennen.

In diesem Kontext hat Österreich im Mai 2022 offiziell einen Antrag auf Anerkennung seines Umweltmanagementsystems ÖKOPROFIT® gemäß Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Europäische Kommission führte eine gründliche Prüfung durch und bewertete die Übereinstimmung von ÖKOPROFIT® mit den relevanten EMAS-Anforderungen in verschiedenen Schlüsselbereichen. 

Die Anerkennung von ÖKOPROFIT® hat weitreichende Auswirkungen

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Für interessierte Unternehmen bietet sich weiterhin die Möglichkeit, sich für die nächste ÖKOPROFIT®-Einsteigerrundeunde 2023/2024 anzumelden. Die Anmeldefrist läuft noch bis Ende September.

 

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