News Fachkräfte Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Personen mit berufspraktischen Kenntnissen sollen künftig leichter nach Deutschland kommen. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird die Fachkräfteeinwanderung weiterentwickelt und bestehende Hürden abgebaut. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen und wird ab November 2023 nacheinander in Kraft treten.

Erweiterte Regelungen für internationale Fachkräfte

Schon heute kann internationalen Akademiker:innen durch die Blaue Karte EU ein Aufenthalt in Deutschland gewährt werden, wenn diese einen akademischen Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestbruttogehalt vorweisen können. Diese Regelung wird mit dem neuen Gesetz fortgeführt und erweitert. Die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU werden abgesenkt.

Neben einem Hochschulabschluss ermöglicht aber auch das Vorliegen einer Berufsqualifikation, der eine mindestens zweijährige Ausbildung zugrunde liegt, den Aufenthalt in Deutschland. Das für den Aufenthalt erforderliche Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation kann nun auch erst nach der Einreise begleitend zur Tätigkeit im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft erfolgen. Genauere und ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Regelungen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung und dem Portal Make-it-in-Germany.

Angebote in der Region

Im Wirtschaftsraum Augsburg gibt es verschiedene Institutionen, Ansprechpartner und Experten, die Unternehmen bei der Suche, Einstellung und Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland beraten und unterstützen. Unter der Adresse www.region-a3.com/Internationale_Fachkraefte_willkommen haben wir alle Ansprechpartner in unserer Region in einer Datenbank zusammen gefasst.

Ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Personen mit berufspraktischen Kenntnissen sollen künftig leichter nach Deutschland kommen. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird die Fachkräfteeinwanderung weiterentwickelt und bestehende Hürden abgebaut. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen und wird ab November 2023 nacheinander in Kraft treten.

Erweiterte Regelungen für internationale Fachkräfte

Schon heute kann internationalen Akademiker:innen durch die Blaue Karte EU ein Aufenthalt in Deutschland gewährt werden, wenn diese einen akademischen Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestbruttogehalt vorweisen können. Diese Regelung wird mit dem neuen Gesetz fortgeführt und erweitert. Die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU werden abgesenkt.

Neben einem Hochschulabschluss ermöglicht aber auch das Vorliegen einer Berufsqualifikation, der eine mindestens zweijährige Ausbildung zugrunde liegt, den Aufenthalt in Deutschland. Das für den Aufenthalt erforderliche Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation kann nun auch erst nach der Einreise begleitend zur Tätigkeit im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft erfolgen. Genauere und ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Regelungen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung und dem Portal Make-it-in-Germany.

Angebote in der Region

Im Wirtschaftsraum Augsburg gibt es verschiedene Institutionen, Ansprechpartner und Experten, die Unternehmen bei der Suche, Einstellung und Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland beraten und unterstützen. Unter der Adresse www.region-a3.com/Internationale_Fachkraefte_willkommen haben wir alle Ansprechpartner in unserer Region in einer Datenbank zusammen gefasst.

Drei Wege der Fachkräfteeinwanderung

Qualifikation

Wer über einen in Deutschland erworbenen oder anerkannten Abschluss verfügt, hat die Möglichkeit, jede qualifizierte Beschäftigung auszuüben. Die Beschränkung, dass man nur aufgrund der mit dem Berufsabschluss vermittelten Befähigung arbeiten darf, wird aufgehoben und ermöglicht die Suche nach Beschäftigungen, die über die Ausbildung hinausgehen. (ab November 2023)

Berufserfahrung

Internationale Arbeitskräfte, die keinen in Deutschland anerkannten Abschluss besitzen, können durch mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss einwandern. Hierbei muss lediglich eine Gehaltsschwelle eingehalten werden – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. (ab März 2024)

Potenzial der Menschen

Für Menschen, die Potenzial für den Arbeitsplatz mitbringen, wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche eingeführt. Sie basiert auf einem Punktesystem und ermöglicht die Arbeitssuche direkt in Deutschland. Berücksichtig werden Kriterien wie Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Alter sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartner:in. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden. (ab Juni 2024)

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