News Fachkräfte „Augusta – Wirtschaftspreis für Frauen“ Verleihung am 23. Oktober 2025

Auch im Jahr 2025 werden herausragende Frauen aus der Wirtschaft für Ihre unternehmerischen Leistungen von der Stadt Augsburg geehrt. Der Augusta Preis wird am 23. Oktober verliehen.

„Starke Frauen sind entscheidend für eine starke Wirtschaft. Die Verleihung der „Augusta“ soll ihre Leistung anerkennen und das Bewusstsein dafür stärken – bei den Frauen selbst und auch in der Gesellschaft. Diese Auszeichnung zu vergeben ist mir deshalb ein besonders großes Anliegen“, so Eva Weber, Oberbürgermeisterin und Initiatorin des Augusta – Wirtschaftspreises für Frauen.

Ziele und Vision

Die Preisverleihung und die nominierten Frauen sollen als Inspirationsquelle und Vorbilder gelten. Gleichzeitig sollen Gleichberechtigung und Chancengleichheit gefördert werden, indem es öffentliche Anerkennung und Bewusstseinsbildung gibt.

Zudem soll Innovation und Unternehmerinnentum unterstützt werden, unter anderem auch durch Networking und Mentoring.

Kandidatinnen vorschlagen

Sie sind ab sofort eingeladen, Kandidatinnen für die Verleihung des Augusta vorzuschlagen. Auch Kandidatinnen des letzten Jahres dürfen nominiert werden.

Bewerbungskriterien:
  • Managerinnen in Führungspositionen, Gründerinnen und Unternehmerinnen
  • Seit mindestens drei Jahren erfolgreich im Markt
  • Firmensitz in der Stadt Augsburg

Die Vorschläge sollen eine Beschreibung der beruflichen und wirtschaftlichen Leistung und deren Einfluss auf die Wirtschaft enthalten. Bis zum 31. Juli 2025 können für den Augusta – Wirtschaftspreis für Frauen über das Bewerbungsformular online Vorschläge eingereicht werden. 

Kategorien
  • Managerin des Jahres: Anerkennung für herausragende Führung, Innovation und soziale Verantwortung in der Geschäftswelt/im Unternehmen, Fokus auf dem wirtschaftlichen Erfolg
  • Gründerin des Jahres: Weibliche Vorbilder für das Gründungs-Ökosystem, Gründerin eines Start-ups (mind. 3 Jahre) oder mittlerweile etablierten Unternehmens, Fokus auf der Gründerinnen-Persönlichkeit, mit der ihr Start-up oder Unternehmen eng verknüpft wird 
    Anmerkung: Auch Franchise-Gründerinnen, Mit-Gründerinnen und Übernehmerinnen von Unternehmen sind erwünscht.
  • Zukunfts-Pionierin des Jahres: Würdigung von Frauen, die mit ihrer herausragenden Innovationsleistung im Unternehmen oder Forschungsinstitut und ihrem Transfer in die Wirtschaft einen bedeutungsvollen Beitrag für den Innovationsstandort Augsburg leisten 
    Anmerkung: Erlaubt sind Managerinnen in innovativen Unternehmen und Wissenschaftlerinnen aus Instituten, die nicht gewinnorientiert arbeiten.
  • Social Entrepreneurin des Jahres: In dieser Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die mit ihrem Unternehmen einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft haben und damit Vorbilder für gesellschaftliche Verantwortung sind, Fokus auf der Integration von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren in die Unternehmenstätigkeit 

Auch im Jahr 2025 werden herausragende Frauen aus der Wirtschaft für Ihre unternehmerischen Leistungen von der Stadt Augsburg geehrt. Der Augusta Preis wird am 23. Oktober verliehen.

„Starke Frauen sind entscheidend für eine starke Wirtschaft. Die Verleihung der „Augusta“ soll ihre Leistung anerkennen und das Bewusstsein dafür stärken – bei den Frauen selbst und auch in der Gesellschaft. Diese Auszeichnung zu vergeben ist mir deshalb ein besonders großes Anliegen“, so Eva Weber, Oberbürgermeisterin und Initiatorin des Augusta – Wirtschaftspreises für Frauen.

Ziele und Vision

Die Preisverleihung und die nominierten Frauen sollen als Inspirationsquelle und Vorbilder gelten. Gleichzeitig sollen Gleichberechtigung und Chancengleichheit gefördert werden, indem es öffentliche Anerkennung und Bewusstseinsbildung gibt.

Zudem soll Innovation und Unternehmerinnentum unterstützt werden, unter anderem auch durch Networking und Mentoring.

Kandidatinnen vorschlagen

Sie sind ab sofort eingeladen, Kandidatinnen für die Verleihung des Augusta vorzuschlagen. Auch Kandidatinnen des letzten Jahres dürfen nominiert werden.

Bewerbungskriterien:
  • Managerinnen in Führungspositionen, Gründerinnen und Unternehmerinnen
  • Seit mindestens drei Jahren erfolgreich im Markt
  • Firmensitz in der Stadt Augsburg

Die Vorschläge sollen eine Beschreibung der beruflichen und wirtschaftlichen Leistung und deren Einfluss auf die Wirtschaft enthalten. Bis zum 31. Juli 2025 können für den Augusta – Wirtschaftspreis für Frauen über das Bewerbungsformular online Vorschläge eingereicht werden. 

Kategorien
  • Managerin des Jahres: Anerkennung für herausragende Führung, Innovation und soziale Verantwortung in der Geschäftswelt/im Unternehmen, Fokus auf dem wirtschaftlichen Erfolg
  • Gründerin des Jahres: Weibliche Vorbilder für das Gründungs-Ökosystem, Gründerin eines Start-ups (mind. 3 Jahre) oder mittlerweile etablierten Unternehmens, Fokus auf der Gründerinnen-Persönlichkeit, mit der ihr Start-up oder Unternehmen eng verknüpft wird 
    Anmerkung: Auch Franchise-Gründerinnen, Mit-Gründerinnen und Übernehmerinnen von Unternehmen sind erwünscht.
  • Zukunfts-Pionierin des Jahres: Würdigung von Frauen, die mit ihrer herausragenden Innovationsleistung im Unternehmen oder Forschungsinstitut und ihrem Transfer in die Wirtschaft einen bedeutungsvollen Beitrag für den Innovationsstandort Augsburg leisten 
    Anmerkung: Erlaubt sind Managerinnen in innovativen Unternehmen und Wissenschaftlerinnen aus Instituten, die nicht gewinnorientiert arbeiten.
  • Social Entrepreneurin des Jahres: In dieser Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die mit ihrem Unternehmen einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft haben und damit Vorbilder für gesellschaftliche Verantwortung sind, Fokus auf der Integration von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren in die Unternehmenstätigkeit 
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