News Nachhaltigkeit Neue Richtlinien zur CSRD-Berichtspflicht

Am 28. November 2022 willigt der EU-Rat in die die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), in die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Diese treten ab dem 05. Januar 2023 in Kraft. Nun sind nicht mehr nur große haftungsbeschränkte und kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch börsennotierte und kapitalmarktorientierte KMU in Zukunft von der Berichts Pflicht betroffen. Grundsätzlich müssen sich Unternehmen künftig auf strengere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung einstellen.

Inhalt Nachhaltigkeitsbericht 

Bei der Berichtspflicht geben Unternehmen Auskunft über ihr Handeln am Arbeitsplatz in Bezug auf Menschen, Umwelt und Klima. Dazu zählt nicht nur eine C02-Bilanz, sondern auch Aspekte wie zum Beispiel Menschrechte oder Gleichberechtigung und beziehen die gesamte Lieferkette mit ein. Betriebe müssen darstellen, wie sie CO2-Emissionen verringern und wie sie den Übergang zum zirkulären Wirtschaften gestalten. Dieser Prozess sorgt für mehr Transparenz in den Unternehmen. Alle in der Wirtschaft spielenden Akteure erhalten so Informationen über die unternehmerischen Nachhaltigkeitsaspekte.

European Sustainability Reporting Standards

Für die Umsetzung der Berichte gibt es Richtlinien, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), an denen sich die Unternehmen orientieren müssen. Sie dienen der Unterstützung und sorgen für eine Einheitlichkeit der Berichtserstattungen. Die ESRSs beinhalten Anforderungen zur Darstellung und Erstellung, sowie allgemeine Berichtsanforderungen und Datenpunkte.

Aus der Region: Das CSR-Barometer

Das CSR-Barometer ist ein Angebot an Unternehmen, das aus der Kooperation von A³ mit der Hochschule Augsburg entstanden ist. Es handelt sich hierbei um einen Schnelltest für kleine und mittelständische Unternehmen zur Ermittlung des Status Quo der eigenen unternehmerischen Verantwortung. Das Tool stellt eine Unterstützung  bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts dar.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur neuen CSRD-Richtlinie, dem Beschluss des Europäischen Parlaments oder des ESRS finden Sie Hier.

 

 

Am 28. November 2022 willigt der EU-Rat in die die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), in die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein. Diese treten ab dem 05. Januar 2023 in Kraft. Nun sind nicht mehr nur große haftungsbeschränkte und kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch börsennotierte und kapitalmarktorientierte KMU in Zukunft von der Berichts Pflicht betroffen. Grundsätzlich müssen sich Unternehmen künftig auf strengere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung einstellen.

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Bei der Berichtspflicht geben Unternehmen Auskunft über ihr Handeln am Arbeitsplatz in Bezug auf Menschen, Umwelt und Klima. Dazu zählt nicht nur eine C02-Bilanz, sondern auch Aspekte wie zum Beispiel Menschrechte oder Gleichberechtigung und beziehen die gesamte Lieferkette mit ein. Betriebe müssen darstellen, wie sie CO2-Emissionen verringern und wie sie den Übergang zum zirkulären Wirtschaften gestalten. Dieser Prozess sorgt für mehr Transparenz in den Unternehmen. Alle in der Wirtschaft spielenden Akteure erhalten so Informationen über die unternehmerischen Nachhaltigkeitsaspekte.

European Sustainability Reporting Standards

Für die Umsetzung der Berichte gibt es Richtlinien, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), an denen sich die Unternehmen orientieren müssen. Sie dienen der Unterstützung und sorgen für eine Einheitlichkeit der Berichtserstattungen. Die ESRSs beinhalten Anforderungen zur Darstellung und Erstellung, sowie allgemeine Berichtsanforderungen und Datenpunkte.

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