Expertise Nachhaltiges Wirtschaften Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Was hat Glück mit Arbeitsschutz zu tun? Und speziell mit dem Thema der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß § 5 ArbSchG? Diese Fragen beantwortet Elisabeth Namiri, Spezialistin für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, in ihrem Gastbeitrag zum Thema Mitarbeiterzufriedenheit.

Arbeitsschutz hat sogar sehr viel mit unserem persönlichen Glück zu tun – schließlich verbringen wir einen Großteil unseres Lebens am Arbeitsplatz. Da lohnt es sich durchaus, einmal näher hinzuschauen.

Gefährdungsbeurteilung als erster Schritt

Wer belastet ist, ist unzufrieden – Unzufriedenheit am Arbeitsplatz fördert wiederum krankheits- und motivationsbedingte Fehlzeiten, Fluktuation und Fachkräftemangel, Konflikte und nicht zuletzt auch die Suchtgefahr. Das alles ist mit Folgekosten verbunden.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung geht in einem strukturierten Prozess aus Mitarbeiter-Befragung und Mitarbeiter- und Führungskräfte-Workshops diesen Parametern auf den Grund. Fragen wie „Schaffen Sie die Arbeit in der geforderten Zeit und Qualität?“ oder „Fühlen Sie sich von Kollegen und Vorgesetzten ausreichend unterstützt?“ decken beispielsweise die Bereiche Arbeitsinhalt und Soziale Beziehungen ab, neben Arbeitsorganisation („Sind die Arbeitsabläufe geklärt?“), Arbeitsplatzumgebung („Stehen ausreichend Arbeitsmittel zur Verfügung?“) und Neue Arbeitsformen („Wie sieht es mit der ständigen Erreichbarkeit aus?“). Fragen, die im Zuge der während der Corona-Krise neu geschaffenen Homeoffice-Arbeitsplätze aktueller sind denn je.

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird Mitarbeitern und Führungskräften eine wertvolle Plattform geboten, kritische Punkte anzusprechen, aber auch Ressourcen herauszuarbeiten „Was läuft gut im Unternehmen?“ und „Wo liegen unsere Stärken?“, um dann gezielt Maßnahmen zu erarbeiten und psychische Belastungen zu reduzieren. Das ist dann natürlich auch immer ein Stück weit nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Zu psychischen Belastungen zählen übrigens nicht nur ein hohes Arbeitspensum oder Arbeiten unter extremem Zeitdruck, sondern auch gestörte Informations- und Kommunikationsprozesse, „schwergängige“ Arbeitsabläufe und natürlich die bereits angesprochenen kräfte- und zeitzehrenden Konflikte. Unbearbeitete Konflikte äußern sich übrigens auf verschiedenen Ebenen und schwächen nicht nur die Kontrahenten, sondern das gesamte Team.

Ein weiterer wichtiger Baustein, der ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist, ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit nach längerer Krankheit eines Mitarbeiters dient und damit wertvolles Know-how an das Unternehmen bindet.

Was hat Glück mit Arbeitsschutz zu tun? Und speziell mit dem Thema der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß § 5 ArbSchG? Diese Fragen beantwortet Elisabeth Namiri, Spezialistin für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, in ihrem Gastbeitrag zum Thema Mitarbeiterzufriedenheit.

Arbeitsschutz hat sogar sehr viel mit unserem persönlichen Glück zu tun – schließlich verbringen wir einen Großteil unseres Lebens am Arbeitsplatz. Da lohnt es sich durchaus, einmal näher hinzuschauen.

Gefährdungsbeurteilung als erster Schritt

Wer belastet ist, ist unzufrieden – Unzufriedenheit am Arbeitsplatz fördert wiederum krankheits- und motivationsbedingte Fehlzeiten, Fluktuation und Fachkräftemangel, Konflikte und nicht zuletzt auch die Suchtgefahr. Das alles ist mit Folgekosten verbunden.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung geht in einem strukturierten Prozess aus Mitarbeiter-Befragung und Mitarbeiter- und Führungskräfte-Workshops diesen Parametern auf den Grund. Fragen wie „Schaffen Sie die Arbeit in der geforderten Zeit und Qualität?“ oder „Fühlen Sie sich von Kollegen und Vorgesetzten ausreichend unterstützt?“ decken beispielsweise die Bereiche Arbeitsinhalt und Soziale Beziehungen ab, neben Arbeitsorganisation („Sind die Arbeitsabläufe geklärt?“), Arbeitsplatzumgebung („Stehen ausreichend Arbeitsmittel zur Verfügung?“) und Neue Arbeitsformen („Wie sieht es mit der ständigen Erreichbarkeit aus?“). Fragen, die im Zuge der während der Corona-Krise neu geschaffenen Homeoffice-Arbeitsplätze aktueller sind denn je.

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird Mitarbeitern und Führungskräften eine wertvolle Plattform geboten, kritische Punkte anzusprechen, aber auch Ressourcen herauszuarbeiten „Was läuft gut im Unternehmen?“ und „Wo liegen unsere Stärken?“, um dann gezielt Maßnahmen zu erarbeiten und psychische Belastungen zu reduzieren. Das ist dann natürlich auch immer ein Stück weit nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Zu psychischen Belastungen zählen übrigens nicht nur ein hohes Arbeitspensum oder Arbeiten unter extremem Zeitdruck, sondern auch gestörte Informations- und Kommunikationsprozesse, „schwergängige“ Arbeitsabläufe und natürlich die bereits angesprochenen kräfte- und zeitzehrenden Konflikte. Unbearbeitete Konflikte äußern sich übrigens auf verschiedenen Ebenen und schwächen nicht nur die Kontrahenten, sondern das gesamte Team.

Ein weiterer wichtiger Baustein, der ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist, ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit nach längerer Krankheit eines Mitarbeiters dient und damit wertvolles Know-how an das Unternehmen bindet.

Kontakt

Heimatwelt | AZ-Kundencenter

Maximilianstraße 3
86150 Augsburg

3 Tipps zum Nachmachen:

  • Ihre Mitarbeiter sind Ihr wertvollstes Kapital – sprechen Sie sie gezielt auf (psychische und physische) Belastungen an.
  • Stressreduzierendes Atmen – die 3-6-1-Atemtechnik*: 3 Sekunden einatmen, 6 Sekunden ausatmen, 1 Sekunde Atem anhalten. Diese Übung mehrmals täglich wiederholen. (*Zitiert aus: „Das Parasympathikus-Prinzip“ von Dr. med. Ursula Eder und Dr. med. Franz J. Sperlich, Gräfe und Unzer)
  • Holen Sie sich Experten ins Unternehmen, die Sie umfassend beraten und Ihnen wertvolle „Tools“ zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und damit zur Fachkräftesicherung an die Hand geben.

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